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Abgas-Skandal: Händler muss Seat zurücknehmen - VW wehrt sich


Urteil zur VW-Betrugssoftware
Händler soll ein manipuliertes Auto zurücknehmen

Von dpa
Aktualisiert am 21.05.2016Lesedauer: 2 Min.
Erstmalig muss ein VW-Händler im Zuge des Abgas-Skandals ein Auto zurücknehmen.Vergrößern des BildesErstmalig muss ein VW-Händler im Zuge des Abgas-Skandals ein Auto zurücknehmen. (Quelle: Symbolbild imago/imago-images-bilder)
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Auto-Rückgabe wegen des VW-Skandals? Bislang ging das nicht. Doch laut einem Urteil des Landgerichts München muss jetzt ein Händler einen Seat zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Doch Volkswagen kündigt Berufung an.

Das Urteil des Landgerichts München sei am vergangenen Dienstag ergangen, wie "Stern TV" berichtet. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München.

Händler will Berufung einlegen

Volkswagen bestätigte das Urteil. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.

Klagen waren bislang erfolglos

Laut Volkswagen sind deutschlandweit bislang neun Urteile zum Thema ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.

Mangel als Bagatelle eingestuft

Bereits im März hatte etwa das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Kunden auf Rückgabe des Autos zurückgewiesen. Die Veränderungen am Abgassystem seien zwar als Mangel einzustufen, entschied das Gericht. Dieser sei aber vergleichsweise günstig zu beheben. Die Mangelbeseitigung liege unter der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises. Deshalb gebe es keine erhebliche Pflichtverletzung und damit auch kein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Händler ließ Frist verstreichen

Laut "Stern TV" heißt es in der Münchener Urteilsbegründung, der Händler habe länger als ein halbes Jahr Zeit gehabt, den Mangel zu beheben. Diese Frist sei ungenutzt verstrichen. Den Klägern müsse daher der Kaufpreis erstattet werden.

Weitere Urteile kommen

Es stehen weitere Entscheidungen rund um die Abgasmanipulation an. Am Landgericht Braunschweig sind im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Autobesitzern eingereicht worden. Sie klagen laut Gericht entweder gegen den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges, ein Autohaus oder die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder gegen den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz. Am 24. Mai soll es ein Urteil im Prozess eines Audi-Besitzers gegen ein Autohaus geben.

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