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Rechtsexperte: Darum kann Angela Merkel die Fahrverbote nicht stoppen


Experte entlarvt Kanzler-Plan
Darum kann Merkel die Diesel-Fahrverbote nicht stoppen


Aktualisiert am 23.10.2018Lesedauer: 2 Min.
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Bundeskanzlerin Merkel: Eine Gesetzesänderung soll Fahrverbote verhindern. Das wird nicht gelingen, sagt Rechtsexperte Prof. Dr. Michael Brenner.Vergrößern des Bildes
Bundeskanzlerin Merkel: Eine Gesetzesänderung soll Fahrverbote verhindern. Das wird nicht gelingen, sagt Rechtsexperte Prof. Dr. Michael Brenner. (Quelle: Marijan Murat, Bernd von Jutrczenka/dpa)

Einfache Lösung für zwei Mega-Probleme: Um Diesel-Fahrverbote und ein Hessen-Wahlfiasko zu verhindern, zieht die CDU eine Gesetzesänderung aus dem Hut. Doch aus der Nummer wird nichts, sagt ein Rechtsexperte.

Pünktlich zur Hessen-Wahl entdeckt die Politik die Dieselkrise wieder. Mehr als drei Jahre lang ließ die Bundesregierung die Autofahrer damit alleine. Inzwischen gibt es zwar ein Papier mit Lösungen. Die aber sind gar keine. Das bestätigen auch Richter: Genau eine Woche nach dem Dieselkompromiss, der weitere Fahrverbote verhindern sollte, verhängen sie prompt die nächsten Fahrverbote. Diesmal für Berlin.

Am kommenden Wochenende nun steht die Wahl zum Hessischen Landtag an. Merkel wird also wieder aktiv in der Dieselkrise. Sie verspricht, Fahrverbote zu verhindern. Die kommen inzwischen in Städten wie München, Stuttgart, Düsseldorf – und eben dem hessischen Frankfurt. Und weitere dürften folgen.

Özdemir: Merkel-Plan ein "Treppenwitz"

Merkels Ansatz: Fahrverbote sind nicht verhältnismäßig, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nur in geringem Umfang überschritten werden. Entsprechend wolle die CDU die Gesetze dazu ändern.

Ein "Treppenwitz" sei der CDU-Plan, donnert Cem Özdemir (Die Grünen). "Wir erhöhen ja auch keine Promillewerte, damit man auch mit Alkohol noch fahren kann", sagt er in der "Rhein-Neckar-Zeitung".

Merkels Absicht hat jedoch auch Fürsprecher: Sie sei "möglich und angemessen", sagt Rechtswissenschaftler Jörn Ipsen der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Folgen eines Fahrverbots würden an deutschem Verfassungsrecht gemessen. Und: "Auch die Organe der Europäischen Union sind an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden."

CDU-Vorstoß eine Luftnummer?

Doch Prof. Dr. Michael Brenner sieht das ganz anders, sagt er t-online.de. Das habe einen einfachen Grund: "Zwingende europarechtliche Vorgaben – und das sind die Grenzwerte ja ohne Frage – können nicht einfach durch einen Federstrich des deutschen Gesetzgebers beiseite geräumt werden." Und darauf liefe ja das Vorhaben von Merkel der Sache nach hinaus.

Letztlich wolle sie gesetzlich verfügen, "dass eine – wenn auch geringfügige, aber immerhin europarechtswidrige – Überschreitung der Grenzwerte ein Fahrverbot nicht rechtfertigt und damit letztlich unverhältnismäßig wäre," sagt der Verfassungs- und Verwaltungsrechts-Experte der Universität Jena.

Und noch eine weitere Hürde dürfte Merkel im Weg stehen: "Darüber hinaus setzt eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Sachen Fahrverboten im Regelfall eine einzelfallbezogene, auf die jeweilige Stadt bezogene Beurteilung voraus, die man bei einer abstrakt-generellen gesetzlichen Regelung gerade nicht annehmen kann."

Heißt im Klartext: Ein Freifahrtschein ist nicht drin. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung geht nachvollziehbarerweise nicht ohne Verhältnismäßigkeitsprüfungen. Das aber scheint Merkels Absicht zu sein.

Umwelthilfe: Merkel fehlt Sachkenntnis

Auch für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wäre der Merkel-Plan ein Bruch des Europarechts – das von der CDU geplante Gesetz dürfte gar nicht angewendet werden. Mit ihrem Vorstoß hat Merkel demnach weniger das Verhindern von Fahrverboten im Blick als die Hessen-Wahl. "Den Grenzwert aufzuweichen, ist ein nicht durchsetzbares Wahlkampfversprechen und zeugt zudem von Merkels fehlender Sachkenntnis", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Ob die Merkel-Rechnung aufgeht, wissen wir am Sonntagabend.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigene Recherche
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