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Corona-Pandemie: Mundschutz am Steuer ist nicht erlaubt – Bußgeld droht


Bußgeld droht
Mund- und Nasenschutz am Steuer: Diese Regel gilt

Von dpa
Aktualisiert am 21.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Corona-Schutz: Im Auto gibt es bestimmte Vorschriften für das Tragen von Masken.Vergrößern des BildesCorona-Schutz: Im Auto gibt es bestimmte Vorschriften für das Tragen von Masken. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa)
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In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften soll ein Mund- und Nasenschutz die Verbreitung des Coronavirus verhindern. Für Autofahrer gelten allerdings andere Vorschriften.

Wer sein Gesicht am Steuer des Autos unkenntlich macht, muss mit Bußgeldern in Höhe von 60 Euro rechnen. Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen, informiert der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Maskierungsverbot der Straßenverkehrsordnung

Denn Augen, Mund und Nase müssen hinter dem Steuer freibleiben. So sind unter anderem auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu.

Das Maskierungsverbot regelt seit 2017 die Straßenverkehrsordnung (StVO) im Paragraph 23, Absatz 4.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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