t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

ZDF-Umfrage: Verschärfung des Bußgeldkatalogs spaltet Deutschland


Aktuelle Umfrage
Verschärfung des Bußgeldkatalogs spaltet Deutschland

10.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Zu schnell auf der Straße unterwegs: Der neue Bußgeldkatalog sieht vor, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot erfolgt.Vergrößern des BildesZu schnell auf der Straße unterwegs: Der neue Bußgeldkatalog sieht vor, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot erfolgt. (Quelle: Daniel Reinhardt/dpa-tmn-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der neue Bußgeldkatalog sorgt für reichlich Wirbel. Wegen eines Formfehlers ist dieser vorerst ausgesetzt worden. Eine aktuelle Umfrage zeigt nun, wie die verschärften Regeln bei den Deutschen ankommen.

Schärfere Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren auf Deutschlands Straßen finden einer aktuellen Umfrage zufolge nur bedingt Zuspruch in der Bevölkerung. Im aktuellen ZDF-Politbaromter sprachen sich 48 Prozent der Befragten für eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs aus, 52 Prozent lehnten diese ab.

Schneller greifendes Fahrverbot kommt nicht gut an

Der neue Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr sieht vor, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 21 km/h und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot erfolgt. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Wegen eines Formfehlers wurden die neuen Regeln nun bundesweit vorerst außer Vollzug gesetzt.

Die Länder zeigten sich am Donnerstag einig darüber, die Fahrverbote für Raser nach dem neuen Bußgeldkatalog wegen des Fehlers vorerst nicht zu verhängen. In den meisten Ländern werde solange wieder der alte Katalog angewendet. Bei der Ende April in Kraft getretenen, umfassenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht es im Kern um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website