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Schadensersatz im Abgasskandal? Was Sie über Diesel-Klagen wissen sollten


Das ist schon entschieden
Was Sie über die Diesel-Klagen wissen sollten

Von dpa
Aktualisiert am 21.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Auto-Abgase: Getäuschte Käufer haben Anrecht auf Schadenersatz.Vergrößern des BildesAuto-Abgase: Getäuschte Käufer haben Anrecht auf Schadenersatz. (Quelle: Stefan_Redel/getty-images-bilder)
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Wer im Abgasskandal durch VW getäuscht wurde, hat Anrecht auf Schadenersatz – so viel steht fest. Doch wie sieht es im Einzelfall aus? Hier ein Überblick.

Laut dem ersten und wichtigsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Dieselskandal haben betroffene Klägerinnen und Kläger Anspruch auf Schadenersatz von VW. Sie können ihr Auto zurückgeben und bekommen ihr Geld wieder. Die gefahrenen Kilometer werden allerdings mit dem Kaufpreis verrechnet. Und jeder Fall ist anders. Diese Spezialfragen sind inzwischen entschieden:

Später Kauf

Wer sein Auto erst nach Auffliegen des Skandals um den Motor EA189 im September 2015 gekauft hat, geht leer aus. Hier ist eine Arglosigkeit, die VW hätte ausnutzen können, nicht mehr gegeben. Für die Konzernmarken Audi, Skoda und Seat gelten dieselben Regeln.

Software-Update

Das verpflichtende Update, mit dem die Betrugssoftware deaktiviert wurde, ist keine neue unzulässige Abschalteinrichtung. Allein deswegen gibt es keinen Schadenersatz.

Vielfahrer

Wenn jemand die geschätzte Laufleistung seines Autos voll ausgeschöpft hat, bleibt vom Schadenersatz nichts übrig. Der finanzielle Schaden ist durch die Nutzung vollständig ausgeglichen.

Keine Deliktzinsen

Erfolgreichen Klägern muss Volkswagen den Kaufpreis nicht noch rückwirkend verzinsen. Die Kunden hätten für ihr Geld ein voll nutzbares Auto bekommen, so der BGH.

Ratenfinanzierung

Zum Schadenersatz gehören auch Extra-Kosten für eine Ratenfinanzierung wie Darlehenszinsen. VW muss getäuschte Kunden grundsätzlich so stellen, als ob sie das Auto nie gekauft hätten.

"Kleiner Schadenersatz"

Wer sein Auto behalten will, hat Anspruch auf Ausgleich des Minderwerts. Es wird bestimmt, welcher Betrag aus heutiger Sicht beim Kauf zuviel ausgegeben wurde. Dabei sind auch Vor- und Nachteile durch das Software-Update mit einzuberechnen.

Weiterverkauf

Wenn jemand sein Auto weiterverkauft hat, ist der Schadenersatz-Anspruch nicht entfallen. Der Erlös wird mit den gefahrenen Kilometern vom Kaufpreis abgezogen. Eine sogenannte Wechselprämie vom Autohändler darf man ohne Abzüge behalten.

Verjährung

Die Schadenersatz-Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Wer unzweifelhaft 2015 wusste, dass er ein betroffenes Auto hat, und erst 2019 oder später geklagt hat, geht leer aus. Allerdings dürfen Gerichte dies nicht allein wegen der breiten Medienberichterstattung unterstellen. Erst nach 2016 zu prüfen, ob das eigene Auto betroffen ist, war grob fahrlässig. Hier endet die Verjährungsfrist Ende 2019.

Konzernmarken

Klagen gegen den Mutterkonzern VW sind erfolgversprechender als Klagen gegen eine Tochter wie Audi. Hier braucht es Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Abgasbetrug. Bei schlüssiger Begründung unterlag Audi im Einzelfall aber auch schon.

Leasing

Wer sein geleastes Auto uneingeschränkt nutzen konnte, bekommt nicht die geleisteten Raten zurück. Das gilt zumindest dann, wenn keine anschließende Übernahme des Autos vereinbart wurde.

Rückgaberecht

Ein verbrieftes Rückgaberecht lässt den Anspruch auf Schadenersatz nicht entfallen. Es eröffnet die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen. Davon muss man aber keinen Gebrauch machen.

Restschadenersatz

Darauf kann es nach Eintritt der Verjährung einen Anspruch geben. Bei gebraucht gekauften Dieseln liegen aber die Voraussetzungen nicht vor. Bei Neuwagen ist die Frage noch ungeklärt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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