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E-Prüfzeichen (EG-BE)

EK

16.06.2010Lesedauer: 2 Min.
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Als E-Prüfzeichen (EG-BE) bezeichnet man ein Genehmigungszeichen auf genehmigungspflichtigen Tuningteilen oder technischen Bauteilen, die in der EU zugelassen sind. Teile mit diesem Zeichen dürfen gemäß der Vorgaben in Fahrzeugen verbaut werden, ohne dass deren Betriebserlaubnis erlischt. Ein Fahrzeug, an dem durch Tuningteile oder Umbauten mit E-Prüfzeichen Veränderungen vorgenommen wurden, erhält somit eine EG-Betriebserlaubnis.

Durch das E-Prüfzeichen entfällt die TÜV-Vorführung

Das E-Prüfzeichen, manchmal auch E-Pass genannt, erlaubt also das Führen eines baulich veränderten Fahrzeugs über Deutschland hinaus in allen EU-Ländern. Für den Fahrzeughalter wichtig zu wissen: Alle Bauteile, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, dürfen integriert werden, ohne dass eine erneute TÜV-Vorführung des Autos nötig wird. Die EG-Betriebserlaubnis sollte allerdings ebenso wie die Autopapiere ständig mitgeführt werden.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Problemlos anzubringende Tuningteile oder Leichtmetallräder, die laut Fahrzeugschein zugelassen sind, bekommen automatisch eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Auch diese muss mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Wird der vorgeschriebene Verwendungsbereich nicht eingehalten, kann die Betriebserlaubnis allerdings erlöschen. Manchmal sind auch weitere Prüfberichte von Gutachtern beziehungsweise eine erneute Änderungsabnahme erforderlich. Prüfberichte von Gutachtern werden zum Beispiel für Scheinwerferblenden oder auch Motorhaubenverlängerungen verlangt.

E-Prüfzeichen

Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile wird jeweils für ein bestimmtes Bauteil vergeben. Das E-Prüfzeichen wird immer dann aufgebracht, wenn ein Tuningteil oder technisches Bauteil in der EU zugelassen ist und deshalb keines besonderen Gutachtens bedarf. Ein Bauteil mit E-Prüfzeichen darf also problemlos eingebaut werden, wenn es den Vorschriften im Fahrzeugschein entspricht. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt dann uneingeschränkt erhalten. Gemäß §21a und §19 der StVZO muss in diesem Fall keine gesonderte EG-Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Das E-Prüfzeichen besteht aus einer Buchstaben-Zahlen Kombination. Das "E" steht für EU, die Zahl für den Staat, in dem die Genehmigung erteilt wurde. In der Liste der Kennzahlen ist jedem Land innerhalb und außerhalb der Europäischen Union eine entsprechende Nummer zugeordnet.

Weitere Begriffe rund um das Auto finden Sie im Auto-Lexikon.

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