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Prüfplakette und Untersuchungsbericht prüfen


TÜV
Prüfplakette und Untersuchungsbericht prüfen

me (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Zu einem reibungslosen Gebrauchtwagenkauf gehören die Übergabe des letzten Untersuchungsberichts sowie aktuelle Prüfplaketten. Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung kann in manchen Fällen der Hinweis auf eine Kostenfalle sein.

Datum der Prüfplakette überprüfen

Vor allem ältere Fahrzeuge in einem zumindest fragwürdigen Zustand werden häufig kurz vor der nächsten Hauptuntersuchung auf dem Gebrauchtwagen-Markt angeboten. Der Grund: Der Halter weiß wahrscheinlich bereits, dass verschiedene Reparaturen und entsprechende Aufwendungen bevorstehen – mit einem Verkauf versucht er diese Verantwortung auf einen neuen Eigner abzuwälzen.

Datum am Nummernschild mit Angabe im Fahrzeugschein vergleichen

Aus diesem Grund ist nicht nur das Vorhandensein der Prüfplaketten, sondern auch das Datum der nächsten Untersuchung genau zu prüfen. Gleichzeitig müssen Sie das Datum am Nummernschild mit den Angaben im Fahrzeugschein abgleichen. Stimmen sie nicht überein, muss dies der aktuelle Halter des Fahrzeugs triftig begründen. Die TÜV-Plakette finden Sie am hinteren, die AU-Plakette am vorderen Kennzeichen.

Prüfbericht offenbart Verpflichtungen

Derweil gibt der Untersuchungs- beziehungsweise TÜV-Bericht Auskunft über das Ergebnis der letzten Prüfung. Sofern das Fahrzeug damals gravierende Mängel aufwies, wurde keine gültige Plakette vergeben. In einem solchen Fall hätte der Halter zunächst massiv nachbessern müssen. Sind dagegen nur leichte Mängel – so beispielsweise eine beginnende Korrosion – festgestellt worden, wurde die Plakette unter Vorbehalt erteilt. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Halter mit seiner Unterschrift, die festgestellten leichten Mängel zeitnah zu beheben. Überprüfen Sie anhand des Prüfungsberichts, ob er dieser Pflicht auch tatsächlich nachgekommen ist.

Arbeiten durch Werkstattrechnungen belegen

Sofern bereits Arbeiten durchgeführt wurden, lassen Sie sich diese durch entsprechende Werkstattrechnungen eindeutig belegen. Sofern Zweifel über die Behebung eines Schadens besteht, hilft in letzter Instanz nur noch der Blick eines unabhängigen Profis. Bei solchen Fragen konsultieren Sie eine versierte Werkstatt oder aber gleich die nächste TÜV-Stelle, die bei Bedarf ein Gebrauchtwagen-Zertifikat erstellen kann. Ein solches bestätigt nicht nur den Stand der Dinge seit der letzten Hauptuntersuchung, sondern ergibt auch eine ziemlich genaue Wertermittlung.

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