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Verkehrssicherheit: Verkehrskontrolle an Neujahr - Was die Polizei darf und was nicht


Verkehrskontrollen an Neujahr
Was die Polizei darf und was nicht

Von t-online
31.12.2014Lesedauer: 3 Min.
Bei einer Verkehrskontrolle heißt es: ruhig und sachlich bleibenVergrößern des BildesBei einer Verkehrskontrolle heißt es: ruhig und sachlich bleiben (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Weihnachten, Silvester, Neujahr: Das sind die Tage, an denen gerne mal ein Gläschen getrunken wird. Zudem ist Neujahr laut Statistischen Bundesamt der Tag, an dem nach Christi Himmelfahrt die meisten alkoholbedingten Unfälle passieren. Kein Wunder, dass auch die Polizei an diesen Tagen ein besonders wachsames Auge auf Autofahrer hat. Was aber dürfen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle eigentlich?

"Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers", erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik.

Verkehrskontrolle: Ruhig und sachlich bleiben

Generell gilt bei Verkehrskontrollen: Kooperation ist allemal besser als Konfrontation. Ruhig, kooperativ, aber auf keinen Fall zu auskunftsfreudig - mit so einem Verhalten vermeiden Autofahrer unnötigen Ärger, wenn sie es mit der Polizei zu tun bekommen. "Hält man sich vor Augen, dass die Beamten nur ihren Job machen, ist das der beste Ausgangspunkt für einen schnellen und reibungslosen Ablauf", sagt Volker Lempp, Justiziar beim Auto Club Europa (ACE).

Von Provokationen und Beleidigungen der Polizei rät Lempp dringend ab, auch wenn das Gemüt erhitzt ist, weil man sich aufgehalten fühlt - oder vielleicht sogar ertappt. Denn Hitzköpfe handeln sich dem ACE-Experten zufolge mit ihrem Verhalten flugs eine Strafanzeige ein. "Die schreibt der Polizist nach der Kontrolle gleich selbst."

Um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers festzustellen, greifen Polizeibeamte gern auf Atemalkohol- oder Drogenschnelltests zurück. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Diese Tests dürfen sie grundsätzlich ablehnen. In einem Strafverfahren vor Gericht hätten sie ohnehin keine Beweiskraft.

Blutalkoholwert ist entscheidend

"Nicht der Atemalkoholwert ist nach der aktuellen Gesetzeslage entscheidend, sondern der Blutalkoholwert. Drogenschnelltests wiederum weisen erhebliche Fehlerquellen auf, wodurch die Ergebnisse zu ungenau sind, um vor Gericht Bestand zu haben. Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest führen. Daher ist auch bei Drogen nur der Blutwert relevant.", erklärt Voigt.

Verweigern Verkehrsteilnehmer die Durchführung der Atemalkohol- oder Drogentests, liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie einen Bluttest durchführen. Legal ist die Blutabnahme nur, wenn sie durch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss angeordnet wird. Diesen müssen Polizisten zunächst immer anfordern.

Allerdings sollten Autofahrer bedenken: Eine Blutentnahme kann durchaus auch zu Gunsten des Autofahrers ausfallen. Und wer sich ohnehin sicher ist, dass er nichts getrunken hat, hat auch keinen Grund, die Tests abzulehnen.

Hinweise auf Alkoholmissbrauch müssen vorliegen

Erst nachdem sie keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen konnten, jedoch Gefahr in Verzug besteht, dürfen die Polizisten ohne den Beschluss legal Blut abnehmen. Eine bloße Verdachtsvermutung mit Berufung auf die Arbeitserfahrung der Polizisten stellt allerdings noch lange keine Gefahr in Verzug dar. Es müssen konkrete Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen. Das ist z.B. der Fall, wenn Drogenspürhunde angeschlagen haben, der Fahrer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht.

Weiterhin sollten Fahrer, deren Wagen trotz ihrer Verweigerung durchsucht wird, auf einem Durchsuchungsprotokoll bestehen. In dem muss die Polizei dann festhalten, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung stattfindet. Wer zudem mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden ist, hat das Recht den Dienstausweis der Beamten zu verlangen und deren Dienstnummer zu notieren.

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