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Suchscheinwerfer: Dürfen Fahrer sie einfach ans Auto schrauben?


Ausreichende Sicht
Darf ich Suchscheinwerfer ans Auto schrauben?

Von dpa-tmn
21.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Suchscheinwerfer: Man darf sie nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzen.Vergrößern des BildesSuchscheinwerfer: Man darf sie nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzen. (Quelle: Chromorange/imago-images-bilder)
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Oft sieht man sie an rustikal anmutenden Geländewagen: Suchscheinwerfer. Mit ihnen kann man etwa die Bereiche abseits des Asphalts ausleuchten. Der Anbau ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Man sieht es immer wieder mal auf den Straßen: Fahrzeuge, die an der Front nachträglich mit Suchscheinwerfern ausgerüstet wurden. Doch ist das überhaupt erlaubt? "Ja, allerdings mit einigen Einschränkungen", sagt Hans-Peter David von der Expertenorganisation Dekra. Er verweist unter anderem auf Paragraf 52 der Straßenverkehrszulassungsordnung.

Scheinwerfer darf bestimmte Wattleistung nicht überschreiten

In Absatz 2 ist geregelt: "Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 Watt betragen. Er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein."

Zudem gilt Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung. Hier heißt es in Absatz 6, dass man Suchscheinwerfer nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzen darf. "Werden diese Vorschriften eingehalten, ist der Anbau und Betrieb eines Suchscheinwerfers an Kraftfahrzeugen zulässig", so Hans-Peter David.

Von den Scheinwerfern kann auch eine Blendgefahr ausgehen

Die genannten Einschränkungen haben ihren Grund: Denn sind in einem Suchscheinwerfer als Lichtquelle Gasentladungslampen oder LED-Module verbaut, lässt sich heutzutage mit 35 Watt sehr viel Licht erzeugen. Wird das in alle Richtungen schwenkbar am Auto montiert, wird schnell deutlich, welche Blendgefahr besteht.

"Üblicherweise bietet die vorgeschriebene beziehungsweise zulässige Anzahl von Abblendlicht- und Fernlichtschweinwerfern – ergänzt oftmals durch Nebel- und Kurvenlicht – ausreichende Sicht nach vorn und zur Seite", sagt der Dekra-Lichtexperte. Keinesfalls dürfe eine weitere für diese Lichtfunktionen bauartgenehmigte Leuchte als Such- oder Arbeitsscheinwerfer angebaut sein.

Alternativtipp: Für solche Fälle einfach eine leuchtstarke Taschenlampe im Auto mitführen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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