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Boerse.bz-Razzia: Fachanwalt weckt Zweifel an den Ermittlern


Zweifel an den Ermittlern
War die Boerse.bz-Razzia übertriebene Staatsgewalt?

Von t-online
Aktualisiert am 10.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Während der Razzia um Boerse.bz beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Datenträger.Vergrößern des BildesWährend der Razzia um Boerse.bz beschlagnahmte die Polizei zahlreiche Datenträger. (Quelle: Polizei Köln)
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Externe Festplatten, SIM-Karten und sogar den Computer der Oma nahm die Polizei während einer bundesweiten Razzia gegen die deutsche Filesharer-Szene mit. Gut eine Woche nach den Hausdurchsuchungen vermittelt ein im Internet veröffentlichter Durchsuchungsbeschluss den Eindruck, dass mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Zudem bestehen Zweifel, ob die Nutzer des Filesharing-Forums Boerse.bz nachweislich gegen das Urheberrecht verstoßen haben.

Vergangene Woche verkündeten die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden einen großen Schlag gegen die deutsche Filesharer-Szene.

Insgesamt 400 Beamte beschlagnahmten bundesweit mehrere Computer, externe Festplatten und weitere Datenträger. Den Betroffenen wird vorgeworfen, über das Online-Forum Boerse.bz vor allem illegale Film- und Musikkopien verbreitet zu haben.

Wie wurden die Boerse.bz-Nutzer ermittelt?

Die mutmaßlichen Filesharer wurden offensichtlich über Mail-Adressen ermittelt, die auf Nutzerprofilen von Boerse.bz sichtbar waren. Über den E-Mail-Anbieter fanden die Ermittler anscheinend die passenden IP-Adressen und somit auch den Anschlussinhaber heraus. "Interessant ist, dass alleine das Einloggen in einen E-Mail-Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat, um einen weit davon entfernt Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschütztem Material herzustellen", meint Fachanwalt Solmecke, der einige der Beschuldigten vertritt.

Die Internetseite Boerse.bz dient selbst nicht als Download-Plattform für illegale Kopien. Die Nutzer teilen stattdessen Links zu entsprechenden Dateien, die bei Online-Speicherdiensten – sogenannten Filehostern – liegen. Dabei sei es aber zweifelhaft, ob eine reine Verlinkung auf illegale Kopien bereits strafbar sei, erklärt Solmecke. Es müsse schon bewiesen werden, dass der verlinkende Boerse.bz-Nutzer auch die Datei hochgeladen habe. Ob ein solcher Nachweis erbracht wurde, ist unklar.

Computer der Oma beschlagnahmt

Der Medienanwalt wundert sich zudem darüber, bei wem die Polizei klingelte und wie die anschließenden Hausdurchsuchen vonstattengingen. Einem seiner Mandanten wird die illegale Verbreitung von 64 Dateien vorgeworfen: 14 Filme und 50 "sonstige Dateien". Es sei unüblich, dass die Werke nicht genauer definiert werden. Zudem würden Hausdurchsuchungen in Tauschbörsenverfahren für gewöhnlich erst ab einer Summe von 3000 Uploads angeordnet.

Solmeckes Schilderungen erwecken den Anschein, als hätten die Ermittler mit Kanonen auf Spatzen geschossen. "Vom Computer der Oma über Handy-Simkarten bis zu Online Banking PIN Nummern wurde alles mitgenommen", schreibt Solmecke auf seiner Internetseite. Für eine abschließende Beurteilung sei es zwar noch zu früh, seine Kanzlei werde aber Beschwerde gegen die Beschlagnahmungen einreichen.

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