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Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Online-Abzocke


Verbraucherzentrale Sachsen warnt
Neue Abo-Abzocke in betrügerischen Online-Shops

Von t-online, dpa-tmn
04.11.2013Lesedauer: 2 Min.
WarenkorbVergrößern des BildesAbzock-Großhändler ködern mit Rabatten (Quelle: Arco Images/imago-images-bilder)
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Seit letztem Sommer sind Verbraucher besser vor Abo-Abzocke im Internet geschützt. Findige Online-Betrüger haben jedoch eine neue Masche aufgetan, wie sie Internet-Nutzer ausnehmen können, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie geben ihre Online-Shops im Kleingedruckten unbemerkt als Großhandelsplattformen für Gewerbetreibende aus – und jubeln den Käufern teure Abonnements unter.

Mehrere Online-Shops locken Verbraucher mit extrem hohen Rabatten und anderen vermeintlichen Schnäppchen an. Erst ein Blick ins Kleingedruckte verrät, dass es sich bei den Seiten in Wahrheit um Großhandelsplattformen für Gewerbetreibende handelt.

Ein besonderer Gewerbenachweis wird jedoch nicht verlangt, jeder kann bestellen, auch ohne Angabe eines Firmennamens. Manche Verbraucher tragen zusätzlich zu den eigenen Daten auch schon mal eine Firma ein, die es gar nicht gibt, um an die Schnäppchen zu gelangen. Mit dem Abschicken der Bestellung gehen sie allerdings Abzockern auf den Leim, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Abzocke mit Rechnungen statt Schnäppchen

Denn schon kurz nach der Bestellung der vermeintlichen Sonderangebote flattern statt der Ware Rechnungen für teure Abonnements ins Haus, die Nutzer mit der Bestellung unbemerkt abgeschlossen haben. Solche Kostenfallen sind eigentlich verboten – allerdings schützt das seit August 2012 geltende Gesetz nur Privatkunden.

Indem die Betreiber der Online-Shops ihre Offerten offiziell an Gewerbetreibende richten, umgehen sie die Verbraucherschutzregelungen. Eingeschüchtert durch die kleine Lüge beim Bestellen, gehen viele Verbraucher auf die Forderungen ein und zahlen die teuren Jahresgebühren.

Gewerblicher Besteller wider Willen

Die Betreiber dieser Online-Shops argumentieren im Zweifelsfalle mit dem Kleingedruckten. Darin finden sich meist Regelungen, dass ein Kunde durch seine Bestellung automatisch erklärt, dass er gewerblicher Käufer ist.

Oft genug lesen sich die von den Rabatten verlockten Käufer das Kleingedruckte nicht durch und gehen den Anbietern auf den Leim.

Immer auf das Kleingedruckte achten

Das Landgericht Leipzig hat solche Spitzfindigkeiten untersagt. Mit einem Urteil vom 26.07.2013 (Az: 08O3495/12) bekam es eine der Betreiberfirmen solcher Online-Shops verboten, Verbrauchern im Internet Waren anbieten, ohne den seit 2012 für Online-Verträge gesetzlich vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden.

Trotzdem finden sich nach Angaben der Verbraucherschützer noch immer zahlreiche Seiten im Netz, die versuchen, die vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen.

Verbraucher sollten daher beim Onlineshopping immer aufs Kleingedruckte achten. Bei extremen Sonderangeboten unbekannter Shops lohnt sich außerdem eine Internetsuche nach dem Namen des Anbieters: Häufig finden sich so positive oder negative Erfahrungsberichte anderer Kunden.

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