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Kartellamt mahnt Google ab


Wegen Nutzerdatenverarbeitung
Kartellamt mahnt Google ab

Von reuters
11.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Google: Das Geschäftsmodell baut auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf.Vergrößern des BildesGoogle: Das Geschäftsmodell baut auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf. (Quelle: IMAGO/Nikolas Kokovlis)
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Google soll künftig eine Auswahl bei den Konditionen der Datenverarbeitung anbieten. Bislang verarbeitet der Konzern Nutzerdaten dienstübergreifend.

Das Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Die Tochter des US-Internetriesen Alphabet müsse seine Datenverarbeitungskonditionen anpassen, forderten die Bonner Wettbewerbshüter am Mittwoch.

"Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen."

Sicherung des Wettbewerbs auf dem Internet-Markt

Hintergrund des Vorgehens sind neue Befugnisse des Kartellamts, die helfen sollen, den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft zu sichern. Das Kartellamt kann danach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Google hatte das Kartellamt bereits im Dezember 2021 eine solche Stellung bescheinigt. Nun geht die Behörde einen Schritt weiter.

Das Kartellamt sei "zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass die Nutzer auf der Basis der aktuellen Konditionen keine ausreichende Wahl haben, ob und inwieweit sie mit dieser weitreichenden dienstübergreifenden Verarbeitung ihrer Daten einverstanden sind".

So werden aktuell Nutzerdaten verarbeitet

Die bislang angebotenen Wahlmöglichkeiten seien "zu intransparent und pauschal", monierten die Wettbewerbshüter. Google-Kunden müssten etwa die Verarbeitung ihrer Daten auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können. Aktuell könne Google aber Daten mithilfe seiner zahlreichen Dienste – wie etwa der Google-Suche, YouTube, Google Play, Google Maps und dem Google Assistant "für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten".

Die Behörde will das ändern. Das Bundeskartellamt beabsichtigt aktuell, "dem Unternehmen eine Neugestaltung der angebotenen Wahlmöglichkeiten aufzugeben". Der Konzern kann nun zur Einschätzung der Bonner Behörde Stellung nehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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