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Gewinnspielen | Betrug: Kriminelle fordern mehrere hundert Euro


Lotto und Gewinnspiele
Perfide Betrugsmasche: Kriminelle fordern hohe Summen

Von t-online, lhe

Aktualisiert am 14.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0373572943Vergrößern des BildesEin ausgefüllter Lottoschein: Betrüger haben es auch auf Glücksjäger abgesehen. (Quelle: IMAGO/Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Betrügerische Schreiben von angeblichen Anwälten im Zusammenhang mit Lotto und Gewinnspielen bringen Menschen um ihr Geld. Das steckt dahinter.

Auch wenn der Jackpot für die meisten Menschen ein unerreichbarer Traum bleibt, hält sie das nicht davon ab, Lotto zu spielen und viel Geld dafür zu bezahlen. Noch teurer wird es allerdings, wenn man dabei auf Betrüger hineinfällt.

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor betrügerischen Schreiben angeblicher Anwälte, die in Zusammenhang mit Lotto oder Gewinnspielen stehen. Den vermeintlichen Opfern werden dabei Forderungsschreiben geschickt, mit Summen, die oft mehrere Hundert Euro betragen.

Betrüger drohen mit gravierenden Konsequenzen

Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite erklärt, gehen die Betrüger auf verschiedene Weisen vor. Einige behaupten, dass sich die Opfer bei Gewinnspielen angemeldet hätten und dafür Gebühren zahlen sollen, andere verweisen auf angebliche Dienstleistungsverträge mit Gewinnspiel- oder Lottoanbietern.

Eines haben jedoch alle Szenarien gemeinsam: Die Betroffenen sollen Geld bezahlen. Druck bauen die Betrüger mit den angeblichen Konsequenzen auf, die auf Nichtbezahlung folgen – Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändungen.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sich hierbei um leere Drohungen handelt. In den Schreiben fehlen etwa genaue Angaben zu Gläubigern. Pfändungen kann man ohne einen rechtskräftigen Titel – wie einem Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid – nicht durchsetzen.

Angaben auf Schreiben sollten überprüft werden

Bei vielen der Forderungen gibt es lediglich die Möglichkeit, Antworten oder ausgefüllte Formulare per Fax oder QR-Code einzureichen. Oft werden weder E-Mail-Adressen noch Internetseiten oder gar eine Postanschrift mitgeteilt – damit sich die Opfer nicht schriftlich wehren können.

Die VZ rät, die Angaben in den Schreiben im Internet zu prüfen: Existiert die Kanzlei wirklich? Wenn ja, arbeiten die angegebenen Anwälte dort? Stimmt die Adresse? Handelt es sich um ein deutsches oder ausländisches Bankkonto? Betroffene sollten der Forderung auf keinen Fall nachgeben und die (teils hohen) Summen nicht bezahlen.

Verwendete Quellen
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