Fernsehen & HIFI Millionenstrafe für Pro7Sat.1 und RTL
Das Bundeskartellamt hat gegen die TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL eine Geldbuße von insgesamt 55 Millionen Euro verhängt. Den Sendeanstalten sowie zwei verantwortlichen Personen wird vorgeworfen, illegale Absprachen zur TV-Grundverschlüsselung getroffen zu haben. Die Digital-Programme der Sendeanstalten können je nach Empfangsweg nur gegen Aufpreis empfangen werden. Die Sendeanstalten haben sich verpflichtet, ihre Programme ab 2013 unverschlüsselt auszustrahlen.
Die Kartellamt stellte fest, dass sich die Sendergruppen ab 2005/06 abgesprochen hatten, ihre digitalen Free-TV-Programme digital nur noch verschlüsselt auszustrahlen und dafür ein zusätzliches Entgelt von Kabelnetz- und anderen Betreibern zu verlangen. Die Absprachen hätten mindestens bis zu einer Razzia bei den Sendeanstalten im Mai 2010 gedauert. So müssen Kunden der beiden großen Netzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia einen monatlichen Aufpreis zahlen, um die Privatsender digital in SD-Qualität empfangen zu können. Für HDTV ist ein weiterer Aufpreis fällig. Im Kabelnetz der beiden Anbieter lassen sich die Programme ohne Aufpreis nur analog in äußerst schlechter Qualität empfangen.
Privatsender müssen unverschlüsselt senden
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläuterte die Folgen des Urteils: "Durch die Verpflichtung der privaten Sendergruppen zur Aufrechterhaltung der unverschlüsselten SD-Verbreitung steht den Fernsehzuschauern auch in den kommenden Jahren eine Empfangsmöglichkeit für digitales FreeTV offen, ohne Signalschutzbeschränkungen und ohne dass dafür zusätzliche Entgelte anfielen."
Auch Kabel Deutschland unverschlüsselt
Unitymedia-Kunden betrifft das Urteil jedoch nicht: Durch die Fusion mit dem Betreiber Kabel BW hat sich der neu entstandene Anbieter Unitymedia Kabel BW bereits dazu verpflichtet, ab 2013 für mindestens zehn Jahre unverschlüsselt auszustrahlen. Für die Kunden von Kabel Deutschland fällt dagegen der Aufpreis für die digitale Ausstrahlung von RTL, Sat.1 & Co. in einfacher SD-Qualität weg. Ebenfalls vom Urteil nicht betroffen ist die HD-Ausstrahlung der Sendergruppen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, über etwaige Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht Düsseldorf. Allerdings haben sich alle Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt.