t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Störerhaftung soll fallen: Anbieter von offenem WLAN sollen von Haftung befreit werden


Störerhaftung soll fallen
Anbieter von offenem WLAN sollen von Haftung befreit werden

Von rtr
05.11.2013Lesedauer: 2 Min.
WLAN-Hotspot in einem CaféVergrößern des BildesAnbieter von offenem WLAN sollen von Haftung befreit werden. (Quelle: Itar-Tass/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die kommende Koalitionsregierung will ein Hindernis für offene WLAN-Zugänge zum Internet beseitigen: die Störerhaftung. Damit sollen in Zukunft die Betreiber offener WLANs nicht mehr dafür haften müssen, wenn Nutzer des Internet-Zugangs diesen für illegale Zwecke verwenden.

Union und SPD kündigten das Vorhaben am Montag nach einem Treffen der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda in den Koalitionsverhandlungen an. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, sollten freie Anbieter wie Städte oder Cafés in diesem Fall mit Internet-Providern gleichgestellt werden, sagte die CSU-Politikern Dorothee Bär, die die Arbeitsgruppe leitet.

Internet-Provider sind für die über sie vermittelten Inhalte nicht verantwortlich und müssen daher nicht für die Straftaten ihrer Nutzer haften. Lädt sich zum Beispiel ein Nutzer illegal urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme auf seinen Computer, kann der Internet-Provider dafür nicht haftbar gemacht werden.

Freies WLAN bringt Vorteile

Bereits im Mai hatten Experten auf die negativen Folgen der Störerhaftung für frei Nutzbare WLAN-Zugänge hingewiesen und gewarnt, dass die aktuelle Regelung für "Funkstille auf dem Bürgersteig" sorge und die Verfügbarkeit kostenloser Internetzugänge behindere.

"Die Vorteile eines freien WLAN liegen auf der Hand: Man kann mit seinem Smartphone durch die Stadt gehen und sich von WLAN-Netz zu WLAN-Netz einwählen und online sein, ohne dass man zusätzlich bezahlen muss", erklärte die SPD-Politikerin Brigitte Zypries als Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe. Bisher sorgt die sogenannte Störerhaftung dafür, dass der Betreiber eines freien WLAN theoretisch sicherstellen müsste, dass seine Infrastruktur nicht für illegale Downloads oder andere Straftaten genutzt wird. Gelingt ihm das nicht, kann er nach geltendem Recht haftbar gemacht werden.

Details sind noch unklar

Wie genau die Haftung ausgeschlossen werden soll, ist nach den Worten Bärs allerdings noch nicht klar. Es gebe unterschiedliche Modelle, sagte die CSU-Politikerin. Bei der Suche nach einer Regelung könne man sich am Ausland orientieren, wo frei zugängliches WLAN bereits deutlich öfter anzutreffen ist als in Deutschland.

Flächendeckend schnelles Internet bis 2018

Die Arbeitsgruppe greift auch die Forderung verschiedener Wirtschaftspolitiker der CDU und SPD auf, eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet anzustreben. Das Jahr 2018 ist dafür laut Bär das "allerspäteste" Ziel. Dann sollen alle Haushalte über einen schnellen Internetzugang mit 50 MBit/s verfügen können.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website