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Technik mit Risiken: Alles über Produktrückrufe


Technik mit Risiken
Was Sie über Produktrückrufe wissen müssen

dpa-tmn, Sven-Hendrik Hahn

25.01.2018Lesedauer: 3 Min.
Das Samsung Galaxy Note 7: Das Modell wurde 2016 vom Hersteller zurückgerufen.Vergrößern des BildesDas Samsung Galaxy Note 7: Das Modell wurde 2016 vom Hersteller zurückgerufen. (Quelle: Jannis Mattar/dpa-bilder)
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Technik erleichtert den Alltag, kann ihn aber auch gefährlich machen – etwa wenn Leuchten, Akkus oder andere Geräte Defekte aufweisen. Um davon zu erfahren, brauchen Käufer die richtigen Infoquellen - denn viele Hersteller informieren sie nicht.

Wenn Geräteakkus brandgefährlich sind oder Netzteile Stromschläge austeilen, wird auf höchster Ebene davor gewarnt: "Rapid Exchange of Information System" (RAPEX) nennt sich das EU-Schnellwarnsystem für alle Produkte außer Lebensmitteln und Medikamenten. Die Warnungen sind auf Englisch. Aber über alles, was deutschen Verbrauchern bedrohlich werden könnte, informiert unter "Rueckrufe.de" auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) – Nahrungsmittel und Medizin inklusive.

Viele Rückrufe erreichen den Kunden nicht

Jedes Jahr werden dort rund 200 Produkte gelistet, dabei dominieren Lebensmittel. Die BAuA informiert die europäischen Partner, falls den Behörden hier kritische Produkte aus deutscher Produktion auffallen, wie die Behörde erklärt. Allerdings seien Rapex oder "Rueckrufe.de" vergleichsweise unbekannt. Somit bleibt ein großes Risiko, dass Warnungen Käufer gefährlicher Produkte nicht erreichen – anders als etwa bei Autorückrufen.

Hier ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalter und schreibt sie an. Teils kontaktiert der Hersteller den Autokäufer auch selbst. Bei den meisten technischen Geräten sind die Käufer aber sowohl dem Händler als auch dem Hersteller unbekannt. Bleibt also nur der regelmäßige Blick auf die Behördenseiten – oder in die Info-Datenbanken privater Anbieter.

Selber Produktmängel melden

Mit "Produktwarnung.eu" unterhält etwa Oliver Barthel seit 2015 eine solche Seite. Seine Motivation: "Viele der beanstandeten Produktwarnungen werden nicht oder mit massiven Verspätungen veröffentlicht", kritisiert er die Datenbanken der Behörden. Die Warnungen für seine Seite erhalte er nicht nur von öffentlicher Hand, sondern auch direkt von Herstellern sowie von Besuchern seiner Seite.

Aber das grundlegende Problem bleibt: Keine Behörde und keine private Seite kann Anspruch auf umfassende Information erheben. Insofern lohnt es, sich stets auf mehreren Seiten umzusehen – und auch in Geschäften die Augen nach Warnaushängen offen zu halten. Wer selbst gefährliche Mängel an einem Produkt feststellt, kann Hinweise an die Marktüberwachungsbehörden weitergeben. Die jeweils zuständige Behörde sowie eine Möglichkeit zur Onlinemeldung finden sich der BAuA zufolge auf der Seite des EU-Marktüberwachungssystems ICSMS.

Jeder dritte Brand durch mangelhafte Geräte

Das Risiko schwerer Schäden bis hin zu Bränden durch mangelhafte Geräte ist keineswegs theoretisch. Jeder dritte untersuchte Brand habe eine elektrotechnische Ursache, sagt Hans-Hermann Drews vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Das könne etwa die unscheinbare Steckdosenleiste sein: "Bei einem Kontaktfehler innerhalb des Gerätes kann es zur Erwärmung an der entsprechenden Stelle kommen und zur Entzündung von brennbaren Stoffen." Ob Smartphones, Laptops oder E-Bikes: Immer häufiger tauchen in der IFS-Statistik Geräte mit Lithium-Akku oder Ersatzakkus von Drittherstellern auf.

Stellen Hersteller einen Mangel fest, müssen sie ihr Produkt umgehend zurückrufen. Verbraucher sollten dann schnell handeln: Denn weist der Hersteller nach, dass er über die einschlägigen Internetseiten sowie über die Händler informiert hat, kann das Risiko im Schadenfall beim Nutzer liegen, warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Ersatzartikel, Reparatur oder Gutschrift

Und Rückrufaktionen können auch Aufwand und Ärger für den Kunden bedeuten, so der vzbv. Nicht alle Hersteller nähmen gefährliche Produkt einfach zurück und ließen durch den Händler den vollen Kaufpreis erstatten. Manche bieten einen Ersatzartikel, eine Reparatur oder eine Gutschrift an. Bei einem Defekt innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist sei das ähnlich: Der Verkäufer könne Ersatz anbieten oder eine Reparatur. Bestehe der Mangel auch nach der zweiten Reparatur, könne der Käufer sein Geld zurückfordern. Eine Gutschrift muss er den Angaben nach nicht akzeptieren. Keinesfalls aber sollte er mangelhafte Produkte weiter benutzen.

Produktsicherheit und Prüfzeichen

Produktsicherheit beginnt bereits auf der Verpackung: Darauf sollten Name und Adresse des Herstellers sowie der Gerätetyp zu finden sein. Ebenso sollten dem Gerät etwaige Warnungen und die Betriebsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Auch wenn laut der Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) immer mehr Produkte "Made in Germany" von Rückrufen betroffen seien, sollte man bei Onlinehändlern mit Standort im Ausland besonders vorsichtig sein. Die Qualitätskontrolle sei hier oft lückenhaft.

Es gibt Prüfzeichen, die Anhaltspunkte für die Produktsicherheit sein können – etwa das GS-Siegel für geprüfte Qualität. Es wird nach einem freiwilligen Test der Hersteller vergeben. Einen guten Ruf genießt bei technischen Produkten auch das VDE-Prüfzeichen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik. Das CE-Zeichen hingegen dürfen die Hersteller ganz ohne Prüfung aufdrucken. Mit dieser Selbstauskunft bestätigen sie, dass ihr Produkt den EU-Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Quelle und weiterführende Informationen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Produktwarnung.eu
- Rueckrufe.de

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