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Datenschutz-Tipps im Internet: Nicht alle Cookies zulassen


Internet-Sicherheit
Cookies zulassen oder nicht? Hilfreiche Informationen

sa (IP), sikoe

14.05.2015Lesedauer: 3 Min.
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Cookies können Malware oder andere Schädlinge beinhalten.Vergrößern des Bildes
Cookies können Malware oder andere Schädlinge beinhalten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Cookies sind Textdateien, die während des Surfens vorübergehend auf Ihrem PC gespeichert werden. Sie registrieren, welche Webseiten Sie besuchen und dienen beispielsweise dazu, dass Sie sich beim wiederholten Besuch einer verschlüsselten Seite nicht jedes Mal neu anmelden müssen. Allerdings sind sie nicht unumstritten, denn sie verraten viel über Ihr Verhalten im Internet.

Was sind eigentlich Cookies?

Cookies dienen dazu, Sie als Internetnutzer zu identifizieren und Informationen wie Ihre IP-Adresse zu speichern. Die Textdateien werden dabei von Ihrem Browser gespeichert und teilen einer Website mit, wenn Sie diese schon einmal besucht haben. Unternehmen nutzen diese Informationen, um Webseitenbesuchern personalisierte Angebote anzuzeigen.

Das sind die Gefahren, wenn Sie Cookies zulassen

Da es sich bei Cookies um Dateien handelt, die auf Ihrem Computer abgelegt werden, stellen sie ein Risiko dar. Datenrechtsschützer beanstanden vor allem das sogenannte „Tracking“. Bei diesem Verfahren verfolgen Drittanbieter Ihre Spuren als User, ohne dass Sie davon wissen. Besonderen Schutz benötigen Sie vor den sogenannten Flash-Cookies, die eine Gefahr für die Computersicherheit darstellen.

Indem Sie ausgewählten Cookies den Zugang nicht erlauben, vermeiden Sie auch mögliche Verwechslungen, gerade wenn Sie einen Rechner mit mehreren Personen teilen. So verhindern Sie, dass Dritte sich beispielsweise versehentlich unter Ihrem Namen bei sozialen Netzwerken einloggen.

Wann sollten Sie Cookies zulassen?

Lassen Sie Cookies nur für Seiten zu, denen Sie vertrauen. Das bietet zwar keinen absoluten Schutz, verhindert jedoch, dass Sie Ihre Daten unabsichtlich an Dritte senden, die sie für illegitime Zwecke nutzen könnten. Wenn Sie es vermeiden können und es nur der Bequemlichkeit dient, lassen Sie Cookies vorzugsweise nicht zu. Geben Sie stattdessen Login-Daten kurz per Hand ein, da Sie auf diese Weise sich und Ihren PC schützen.

Damit Sie nicht unbemerkt Cookies zulassen, nehmen Sie entsprechende Browsereinstellungen vor. Sie finden diese Optionen bei den meisten Browsern unter dem Menüpunkt „Sicherheit“. Hier können Sie festlegen, welche Cookies angenommen oder abgelehnt werden und ob die Cookies beim Schließen des Browsers gelöscht werden.

Für die Nutzung von Bezahlangeboten von Zeitschriften, Online-Shops und Online-Spielen bleibt Ihnen in der Regel leider keine Wahl: Hier müssen Sie Cookies zulassen, um das Angebot in vollem Umfang nutzen zu können.

EU-Richtlinie regelt Nutzung von Cookies

Um mehr Transparenz und Sicherheit für Internetnutzer zu schaffen, hat das EU-Parlament bereits im Jahr 2002 in seiner Richtlinie eine Änderung der Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) beschlossen, die auch die Nutzung von Cookies betrifft. Mit dieser Richtlinie wurde eine Informationspflicht eingeführt: Eine Speicherung von Daten im Rahmen des Cookie-Einsatzes ist nämlich nur dann gestattet, wenn Sie als Nutzer auch darüber informiert wurden und Sie die Möglichkeit haben, dieser auch zu widersprechen. Disclaimer und Hinweise auf den Websites reichen üblicherweise aus, um dieser Informationspflicht nachzukommen.

Die im Jahr 2009 vom EU-Parlament beschlossene sogenannte „Cookie-Richtlinie“ wurde bislang (Stand 05/2015) noch nicht in deutsches Recht umgesetzt – daher wird darüber gestritten, ob sie in Deutschland unmittelbar anwendbar ist. Laut dieser Richtlinie reicht eine reine Information über den Einsatz von Cookies nicht mehr aus. Eine Speicherung von Daten über Cookies ist dann nur noch zulässig, wenn Sie vor der Nutzung Ihre Einwilligung gegeben haben – und zwar auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen.

Wie das Magazin "Computerwoche" berichtet entspricht die Rechtslage in Deutschland laut der Europäischen Kommission jedoch bereits den Vorgaben der Richtlinie, da der unklare Wortlaut in der Richtlinie offen lasse, wie genau eine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden muss. Unterschieden wird hier zwischen einer ausdrücklichen Zustimmung über die Verwendung von Cookies durch den Nutzer ("Opt-in") und der Möglichkeit, der Verwendung von Cookies aktiv zu widersprechen, etwa über die Browsereinstellung ("Opt-out"). Liegt kein Widerspruch vor, ist in diesem Fall der Einsatz von Cookies zulässig. Das Opt-out-Verfahren reiche in Deutschland daher aus.

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