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Facebook-Fahndung: Ein "Gefällt mir" kann teuer werden


Online-Pranger
Ein "Gefällt mir" kann teuer werden

t-online, rk

Aktualisiert am 14.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Nach den Ausschreitungen zum G20-Gipfel tauchten zahlreiche Facebook-Fahndungen auf.Vergrößern des BildesNach den Ausschreitungen zum G20-Gipfel tauchten zahlreiche Facebook-Fahndungen auf. (Quelle: Frank Rumpenhorst dpa, REUTERS/Pawel Kopczynski, Montage/T-Online-bilder)
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Nicht nur im Umfeld des G20-Gipfels erleben private Fahndungsaufrufe auf Facebook und Ausdrücke der Empörung über angebliche Randalierer eine neue Blüte. Dass auch mutmaßliche Straftäter Persönlichkeitsrechte haben, vergessen dabei viele. Das kann teuer werden.

Immer wieder sind auf Facebook Fotos von Menschen zu finden mit dem Hinweis, es handele sich um Straftäter. Meist folgt eine Bitte um nähere Informationen oder eine Anzeige bei der Polizei, falls man die Personen kennt.

Die Hamburger Polizei musste aufgrund eines solchen Pranger-Posts ein Dementi absetzen, ein Betroffener habe einem Polizisten einen Böller ins Gesicht geworfen, der daraufhin erblindet sei. Die Falschmeldung führte trotz Dementi zu einer Art "Online-Hetzjagd" auf den unverpixelt dargestellten Mann und wurde auch von Medien verbreitet.

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Schon ein "Like" kann teuer werden

Bei der Weiterverbreitung solcher "Fahndungen" sollten Sie vorsichtig sein. Der beschriebene Fall zeigt, dass es sich um eine Falschmeldung handeln kann, deren Teilen juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS erklärt auf Anfrage von t-online.de:

"Die rechtliche Verantwortlichkeit für Nutzer, die solche Beiträge in den sozialen Medien weiterverbreiten, ist bislang nicht abschließend geklärt. Betrachtet man jedoch die bisherige Rechtsprechung, so können Verbreiter zumindest immer dann haften, wenn sie sich die Posts inhaltlich zu eigen machen. Wer also solch einen Post samt unterstützendem Kommentar weiterverbreitet, der kann dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden. Ein Like genügt dabei bereits, denn er drückt schon die Zustimmung des Nutzers aus."

Private Fahndungsaufrufe wie rund um den G20-Gipfel sollten laut Solmecke nicht geteilt werden. Denn Nutzer können sich schnell selbst strafbar machen: "Neben Unterlassungs- und Löschungsansprüchen kommt je nach Einzelfall somit gar eine Strafbarkeit des Verbreiters in Betracht. Auch Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten werden verletzt. Nutzern, die solche Inhalte verbreiten, können Abmahnungen und Unterlassungsklagen drohen."

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Polizei bittet selbst um Bilder und Videos

Die Hamburger Polizei hat kurz nach den Protesten ein Hinweisportal eingerichtet, auf dem Fotos und Videos von Rechtsverstößen hochgeladen werden können. Eine Sonderkommission mit 170 Beamten soll sich den schweren Gewalttaten rund um den G20-Gipfel widmen. Bei der Verfolgung von Straftätern und der Aufklärung von Straftaten herrsche ein Gewaltmonopol des Staates, so Solmecke. "Denn es ist eine Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft Verbrecher zu stellen."

Das Risiko, dass man sich bei einer selbst angezettelten Hetzjagd in Sozialen Netzen strafbar macht, sei groß. Denn die als mutmaßlichen Straftäter abgelichteten Personen haben ein Recht am eigenen Bild und können auf Unterlassung klagen. Auch Schadensersatzansprüche könnten geltend gemacht werden.

Für die Polizei ist eine öffentliche Fahndung per Web-Steckbrief das letzte Mittel und wird erst eingesetzt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es erschwert die Resozialisierung und schädigt auch den Ruf von Tatverdächtigen, die sich nachher als unschuldig herausstellen, nachhaltig.

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