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Opposition will das NetzDG in seiner jetzigen Form abschaffen


Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Opposition fordert Änderung des Löschgesetzes

dpa, t-online, str

07.01.2018Lesedauer: 3 Min.
Sahra Wagenknecht: Die Fraktionschefin der Linken nennt das Gesetz einen Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats.Vergrößern des BildesSahra Wagenknecht: Die Fraktionschefin der Linken nennt das Gesetz einen Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa)
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Löschaktionen in den Sozialen Netzwerken lassen die Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz lauter werden. Die Opposition wählt scharfe Worte.

Mehrere Oppositionspolitiker haben die Novellierung des erst seit Jahresbeginn wirksamen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gefordert. "Das Gesetz ist vermurkst und gehört durch ein ordentliches ersetzt", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer der "Welt am Sonntag".

Die FDP-Politikerin forderte außerdem mehr Ressourcen für die deutschen Strafverfolgungsbehörden. Benötigt werde die sachgerechte Ausstattung der Justiz zur Durchsetzung des Rechts auch im Netz, nicht die Privatisierung dieser Entscheidungen bei internationalen Plattformbetreibern.

Die SPD hält weiter an dem Gesetz fest

Das Gesetz aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verlangt von Portalen wie Twitter, Facebook und Youtube, "offensichtlich strafbare" Inhalte, die ihnen gemeldet werden, binnen 24 Stunden zu löschen. Das hat bereits dazu geführt, dass zahlreiche Beiträge aus dem deutschen Netz verschwunden sind – darunter auch viele, die eigentlich unproblematisch sind.

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Linke-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht monierte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Das Gesetz schlägt allen rechtsstaatlichen Grundsätzen ins Gesicht."

Twitter reagiert empfindlich auf Satire

Die Kritik entzündet sich unter anderem an der Sperre, die Twitter am Dienstag über das Satire-Magazin "Titanic" verhängt hatte. In dem Account war ein rassistischer Tweet der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert worden. Twitter hatte diesen gelöscht und eine temporäre Kontosperre veranlasst.

Beer sagte, es habe sich gezeigt, dass private Anbieter nicht in der Lage seien, "in allen Fällen mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Netz die richtige Entscheidung darüber zu treffen, ob eine rechtswidrige, eine satirische oder aber eine geschmacklose, in einer Demokratie aber zu ertragende Meinungsäußerung vorliegt".

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Die Tatsache, dass die Netzwerkbetreiber immer wieder einzelne Nutzer von ihrer Plattform aussperren, hat zwar nicht unmittelbar mit dem NetzDG zu tun - das Gesetz schreibt keine Deaktivierung von Nutzerkonten vor. Dennoch sehen Kritiker darin einen Beleg, dass die US-Unternehmen nicht in der Lage sind, zwischen Meinungsäußerung, Satire und Online-Hetze zu unterscheiden.

Die AfD sieht sich selbst als Opfer

Auch Grünen-Chefin Simone Peter glaubt, in der Überreaktion der Plattform offenbare sich die Schwächen des mit viel zu heißer Nadel gestrickten Gesetzes. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein US-amerikanisches Unternehmen wie Twitter die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland beeinflusse, sagte sie der "Welt am Sonntag".

Ihre Partei sehe deutlichen Nachsteuerungsbedarf im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz, wie sie gerade auch von AfD-Politikern massiv betrieben werde.

Die AfD wiederum sieht sich als Opfer. Der AfD-Vorsitzenden Alexander Gauland kritisierte die Neuregelung in der Folge als "Zensurgesetz" zur Löschung von unliebsamen Meinungsäußerungen und verglich es mit Stasi-Methoden.

Die SPD hält an ihrem Gesetz gegen Hasskriminalität fest

Dagegen verteidigte SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles in der "Bild am Sonntag" das Gesetz. Es sei gut und richtig und müsse umgesetzt werden. "Wir müssen mehr Verantwortung ins Internet bringen, das ist kein rechtsfreier Raum. Mit Zensur hat das nichts zu tun."

Auch der Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, kritisierte, dass Gauland das Gesetz mit Stasi-Methoden verglichen hatte. Dies sei "überhaupt nicht angebracht", sagte er der "Bild am Sonntag". Bei dem Gesetz gehe es um das demokratische Ringen um die richtige Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit. "Das ist nicht mit dem Prinzip der Stasi, Angst und Schrecken zu verbreiten, gleichzusetzen."

Hinweis: Die Frage "Wie beurteilen Sie, dass Betreiber von Sozialen Netzwerken jetzt gesetzlich verpflichtet sind, rechtswidrige Inhalte zu löschen?" ist leicht irreführend. Die Betreiber von Online-Plattformen waren auch vor dem NetzDG schon nach §10 des Telemediengesetzes dazu verpflichtet, illegale Inhalte von ihren Seiten zu entfernen. Dieser Pflicht kamen sie aber nur unzureichend nach. Das NetzDG erhöht deshalb den Druck. Wir bitten, diese Ungenauigkeit in der Fragestellung zu entschuldigen.

Quelle:
- Nachrichtenagentur dpa

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