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Digitaler Ausweis: Was man mit dem E-Perso machen kann


Personalausweis mit Digital-Signatur
Das kann man mit dem E-Perso machen

Von dpa-tmn, hd

Aktualisiert am 14.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Personalausweis im Kartenlesegerät: Um die Online-Ausweisfunktion neuer Personalausweise nutzen zu können, braucht man ein Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone.Vergrößern des BildesEin Personalausweis im Kartenlesegerät: Um die Online-Ausweisfunktion neuer Personalausweise nutzen zu können, braucht man ein Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone. (Quelle: Ole Spata)
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Der E-Perso setzt sich nicht durch. Dabei kann man damit Behördengänge sparen und online erledigen. Zum Beispiel ein Führungszeugnis beantragen oder in Flensburg den Punktestand abfragen.

Auch in das Finanzamt-Portal mit dem schönen Namen "Elster" kann man sich damit einloggen, vorausgesetzt es befindet sich eine digitale Signatur auf dem Ausweis und ein passendes Lesegerät am Computer, das diese Signatur auslesen kann.

Bei den Bürgerämtern hängt die Funktionalität stark vom Wohnort ab: Manche Kommunen bieten viele Möglichkeiten von der Meldebestätigung bis zum An- und Abmelden eines Fahrzeugs, andere unterstützen den E-Perso kaum. Im Netz bietet die Website "personalausweisportal.de" des Bundesinnenministeriums eine Übersicht, wo sich die digitale Ausweisfunktion für was nutzen lässt.

Sie beschränkt sich nicht nur auf Bürgerdienste. Versicherungen und Unternehmen unterstützen den E-Perso teilweise auch. So kann man sich bei der Deutschen Bahn etwa für das Lastschriftverfahren anmelden oder das Post-Ident-Verfahren der Deutschen Post nutzen.

Wie man den E-Perso erhält

Was man dafür braucht, ist ein E-Perso mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (e-ID), ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip und die "AusweisApp 2" – dieses kostenlose Programm läuft auf Computern mit Windows (7,8 und 10) und macOS. Für Mobilgeräte gibt es eine kostenlose App für iOS und Android.

Unter der Adresse "ausweisapp.bund.de" gibt es eine Liste von kompatiblen Geräten, die einen Anhaltspunkt liefert, ob das eigene Smartphone oder Tablet das Auslesen des E-Persos unterstützt – alternativ könne man auch einen Bluetooth-Kartenleser nutzen, der mit dem Mobilgerät gekoppelt wird.

Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion am PC müssen Anwender einen Kartenleser kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch ein NFC-fähiges Android-Handy mit dem Rechner verbinden. "Ausweisapp.bund.de" bietet dafür in seiner Rubrik "Fragen und Antworten" eine Anleitung.

Ein E-Perso kostet für Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro bei zehn Jahren Gültigkeit. In zwei Jahren, im November 2020, laufen die letzten chiplosen und laminierten "alten" Personalausweise aus. Danach wird es nur noch den E-Perso geben.

Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Kanzleramtsminister Helge Braun sagte im ARD-"Morgenmagazin", in den nächsten vier Jahren sollten alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden – egal, ob bei Bund, Land oder Kommune. Ziel ist es, rund um die Uhr für die Bürger erreichbar zu sein – um das Auto umzumelden, Personalausweise zu beantragen oder Kinder nach der Geburt anzumelden zum Beispiel. Kanzlerin Angela Merkel erklärte im t-online.de-Interview: "Die öffentliche Verwaltung wird in den kommenden Jahren viel lernen müssen."

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet für alle Bürger versprochen. Aber erst ab 2025, in mehr als sechs Jahren. Bis dahin soll der Ausbau des Glasfasernetzes fertig sein, sagte Braun der ARD vor der Digitalklausur der Regierung in Potsdam. Dann könnten die Bürger ihr Recht auf einen schnellen Internetanschluss auch einklagen, wenn nötig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa/tmn
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