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Kino.to-Urteil: Anonymous greift Justizministerium an


Sicherheit
Rache wegen kino.to: Anonymous greift Justizministerium an

Andreas Lerg

12.04.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kommentiert die Attacke auf Twitter und Facebook und kritisiert Anonymous.Vergrößern des Bildes
Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kommentiert die Attacke auf Twitter und Facebook und kritisiert Anonymous. (Quelle: dpa-bilder)

Kaum ist der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to verurteilt, da attackiert Anonymous die Internetseite des Bundesjustizministeriums wegen dieses Urteils. Die Seite war am Mittwoch zeitweise nicht erreichbar. Per Kurznachrichtendienst Twitter bekannte sich Anonymous zu den Angriffen.

Anonymous hat am Dienstag Angriffe auf die Internetseite des Bundesjustizministeriums und der sächsischen Zweigstelle justiz.sachsen.de gestartet. Auf Twitter veröffentlichte Anonymous Germany: "Rache ist süß, kino.to (war) ist besser: TANGO http://www.bmj.de is DOWN". Der Begriff "Tango Down" wird beim US-Militär verwendet, wenn ein Feind abgeschossen wurde. Auch auf YouTube hat Anonymous eine entsprechende Videobotschaft veröffentlicht. Darin begründen die Hacker ihren Angriff mit den Urteilen gegen die Betreiber von kino.to.

Justizministerin kommentiert per Twitter

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger reagiert auf diese Attacke ebenfalls mit einem Twitter-Kommentar: "Es gibt einen DDoS-Angriff, kein Hacking. BSI wird das reparieren, Schaden für die Sache der Freiheit größer?“ Bei einem "Distributed Denial of Server-Angriff (DDoS) wird eine Internetseite gleichzeitig von tausenden Computern mit Massen von Anfragen überschüttet, um den Server zu überlasten und die Internetseite damit außer Betrieb zu setzen.

"Anonymous schadet Urheberechts-Debatte"

Die Ministerin argumentiert auf Facebook ausführlicher gegen die Attacke von Anonymous. Zunächst erklärt sie, dass das Kino.to-Urteil von einem unabhängigen Gericht gefällt worden sei, auf das das Bundesjustizministerium keinen Einfluss habe. Daher treffe die Attacke die falsche Instanz. Weiterhin schreibt Leutheusser-Schnarrenberger: "Wer Recht ändern will, muss es auch verstehen. Angriffe wie diese stärken nur diejenigen, die keine offene Debatte über die Modernisierung des Urheberrechts führen wollen, die nur Gefahren durch das Netz sehen, nicht seine Chancen.“

Härtestes Urteil im Fall kino.to

Am Dienstag wurde ein 29-jähriger Hamburger, der als Chef-Programmierer das illegale Filmportal kino.to technisch entwickelt hat, zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das ist das bisher härteste Urteil im Fall kino.to.

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