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Polizei, BKA & BND: Überwachung von Handy und Internet wird leichter


Überwachung
Bestandsdatenauskunft erhält Zustimmung vom Bundesrat

Von dpa
Aktualisiert am 04.05.2013Lesedauer: 2 Min.
Polizei, BKA und BND dürfen ab sofort Infos zu Handy- und Internetnutzern abfragen.Vergrößern des BildesPolizei, BKA und BND dürfen ab sofort Infos zu Handy- und Internetnutzern abfragen. (Quelle: Bernhard Classen/imago-images-bilder)
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Der Bundesrat hat dem vom Bundestag Mitte März verabschiedeten Gesetz zur Weitergabe von Kommunikationsdaten zugestimmt. Künftig können Polizei und Geheimdienste leichter auf Daten wie Telefonnummern, Anschrift, IP-Adresse, Smartphone-PINs und E-Mail-Passwörter zugreifen. Kritiker halten das neue Gesetz für verfassungswidrig.

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu. Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste dürfen ab dem 1. Juli bei ihren Ermittlungen Informationen zu Handy- und Internetnutzern abfragen.

Zu diesen Daten gehören etwa Name und Adresse eines Handybesitzers. In bestimmten Fällen können die Behörden auch persönliche Kennzahlen (PINs) oder E-Mail-Passwörter abfragen. Wie das konkret aussieht, legen die Länder in ihren Polizeigesetzen fest.

Datenschützer kritisieren Überwachung

Datenschutzaktivisten und Juristen kritisieren die Neuregelung. Der Kieler Datenschutzaktivist und Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer kündigte eine Verfassungsbeschwerde an. Er kritisierte, dass Behörden auch schon bei Ordnungswidrigkeiten Daten über Handybesitzer bei den Telefonanbietern abfragen können.

"Ich meine, das sind nur schwere Straftaten, die das rechtfertigen", sagte Breyer der dpa am Donnerstag. Er befürchtet, dass die neu geschaffenen Möglichkeiten für massenhafte Abfragen missbraucht werde. Auch das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz kritisierte den Gesetzentwurf.

Gesetz schon früher erfolgreich bekämpft

Patrick Breyer und sein Bruder Jonas haben sich bereits einmal erfolgreich beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bestandsdatenauskunft gewehrt. Die Richter ließen damals den Zugriff von Behörden auf Nutzerdaten zu, verlangten aber, dass die Regelungen genauer formuliert werden. Damit war die nun verabschiedete Neuregelung überhaupt erst nötig geworden.

Vor der Bundesratsabstimmung hatten Netzpolitiker vergebens versucht, eine Mehrheit gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu organisieren. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kritisierte insbesondere das SPD-regierte Hamburg. Die Neuregelung "bleibt skandalös", erklärte er.

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