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Riesige Spam-Welle: Gefälschte Abmahnungen verbreiten Trojaner


Dreiste Spam-Attacke
Gewaltige Abmahn-Welle verbreitet Trojaner

Von t-online
07.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Mann sitzt verzweifelt vor einem NotebookVergrößern des BildesMit täuschend echten Abmahnungen locken versuchen Online-Kriminelle ahnungslose Internetnutzer in die Falle zu locken. (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)
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Online-Kriminelle

Seit Montag häufen sich die Berichte über die vermeintlich echten Abmahnschreiben. Der Medienanwalt Christian Solmecke schätzt, dass Zehntausende Internetnutzer die beängstigenden E-Mails bereits erhalten haben. "Allein am Montagmorgen haben schon über 100 Betroffene bei uns in der Kanzlei angerufen. Im Sekundentakt kommen weitere Meldungen hinzu", erklärt Solmecke.

Echte Kanzleien, gefälschte Abmahnung

Die angeblichen Abmahnungen tragen als Absender real existierende Kanzleien wie etwa die "Anwaltskanzlei Kruse", "Rechtsanwalt Philipp Marquort" oder "Rechtsanwalt Carsten Peter". Die Empfänger der Mails hätten gegen das Urheberrecht verstoßen, indem sie illegal Musiktitel und Filme aus dem Internet herunterluden, so die Anschreiben.

Um den Eindruck der Echtheit zu verstärken, nennen die Verfasser auch die vermeintlichen Uhrzeiten der illegalen Downloads sowie die IP-Adressen, über die die Urheberrechtsverletzung angeblich begangen wurden. "Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie mit sich bringt", heißt es in vielen der Fake-Abmahnungen.

"Abmahnung" trägt Trojaner im Anhang

Wer einem Gerichtsprozess aus dem Weg gehen wolle, könne innerhalb von 48 Stunden auch einen Geldbetrag überweisen. Der Betrag schwankt je nach Anschreiben zwischen 200 und 500 Euro.

Weitere Details zur Abmahnung sollen sich in einer angehängten Datei im ZIP-Format befinden, so die Absender. Wer diese Datei öffnet, tappt jedoch in die Falle der Online-Kriminellen und infiziert seinen PC mit einer Schadsoftware, die vermutlich vertrauliche Informationen wie Kreditkarten- und Kontodaten ausspioniert. Empfänger der Spam-Mails sollten die Anhänge daher auf keinen Fall öffnen und die Nachrichten umgehend löschen.

So erkennen Sie die Fake-Abmahnungen

Christian Solmecke nennt vier Merkmale, mit denen sich die gefälschten Abmahnungen trotzt unterschiedlicher Anschreiben sicher enttarnen lassen. So seien Abmahnungen per E-Mail zwar rechtsgültig aber äußerst selten. Zudem verlangen die Absender entgegen der üblichen Praxis keine Unterlassungserklärung. Auch die Frist von 48 Stunden sei verdächtig kurz und deute auf betrügerisches Verhalten hin. Schließlich würde kein seriöses Unternehmen dazu auffordern, eine ZIP-Datei aus dem Anhang zu öffnen.

Wer die ZIP-Datei im Anhang bereits geöffnet hat, sollte seinen Computer umfassend mit einem aktuellen Virenschutz-Programm überprüfen. Zudem sollten Sie sowohl für Windows als auch für installierte Software und Browser-Plugins alle verfügbaren Sicherheitsupdates installieren.

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