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WhatsApp, SMS und Co.: So wehren Sie sich gegen Abofallen


Abzocke per Smartphone
So wehren Sie sich gegen fiese Abofallen


Aktualisiert am 14.02.2017Lesedauer: 2 Min.
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Mit gefälschten Nachrichten werden Nutzer oft geködert.Vergrößern des Bildes
Mit gefälschten Nachrichten werden Nutzer hereingelegt. (Quelle: STPP/imago-images-bilder)

Mit stets neuen Tricks versuchen Betrüger, arglosen Nutzern ein kostenpflichtiges Abo unterzujubeln. Mal sind es WhatsApp-Nachrichten, die neue Funktionen versprechen, mal gefälschte SMS unter dem Namen seriöser Anbieter, die in die Falle locken. Wir sagen, wie Sie sich wehren können, wenn Sie ungewollt ein teures Abo abgeschlossen haben.

Je nach Anbieter werden Beträge von bis zu zwölf Euro pro Woche abgebucht. Dagegen können Sie vorgehen. Nutzer, die auf ihrer Telefonrechnung das ungewollte Abo eines Drittanbieters finden, sollten den strittigen Betrag nicht bezahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, sollten sie die gesamte Rechnungssumme binnen acht Wochen von der Bank zurückbuchen lassen und den um den Abopreis gekürzten Betrag an den Mobilfunkanbieter überweisen.

Zeitgleich sollten Sie sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung widersprechen. Das ist wichtig, damit der Mobilfunkanbieter die Mahnung für den noch ausstehenden Betrag aussetzt. Entsprechende Musterbriefe finden Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband.

Im Normalfall wird der Anbieter des Abos zunächst nicht locker lassen und per Anwalt oder sogar mit Hilfe eines Inkassobüros versuchen, die Beträge einzufordern. Davon sollten sich Nutzer nicht einschüchtern lassen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Ein Abovertrag kommt nur zustande, wenn der Betrag klar und deutlich angezeigt wurde. Ist er hingegen irgendwo in den AGB versteckt oder in kaum lesbarer Schrift angezeigt, ist der Vertrag ungültig.

Prepaid-Karten im Notfall ausbezahlen lassen

Etwas anders verhält es sich bei einer Prepaid-Karte. Hier ist ein bereits abgezogener Betrag in der Regel verloren, denn erfahrungsgemäß weigern sich solche Anbieter, den Betrag zu erstatten. Nutzer müssten ihn einklagen, was sich in den wenigsten Fällen lohnen dürfte. Dennoch sollte der Forderung beim Drittanbieter widersprochen werden.

Drittanbietersperre schützt vor neuen Abos

Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Sie verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, sodass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.

Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos und kann formlos beim Mobilfunkanbieter beantragt werden. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Deutsche Telekom beantwortet häufige Fragen zum Thema Drittanbieter hier.

Zum Teil werden bereits abgeschlossene Abos von einer Drittanbietersperre ausgenommen. Nutzer müssen das bei ihrem Mobilfunkanbieter erfragen. Bei Prepaid-Karten hilft im Zweifelsfall nur, sich das Guthaben der Karte ausbezahlen zu lassen und Nummer oder Anbieter zu wechseln, damit keine weiteren Abo-Beträge abgebucht werden können.

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