Mutter-Kind-Kur Für Mutter-Kind-Kur ist Attest vom Arzt nötig
Erschöpfung, Depressionen, Schlafstörungen - Mütter sind oft mehr als nur gestresst. In solchen Fällen können sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
Belastungen für die Mütter nehmen zu
Für eine Mutter-Kind-Kur muss der Arzt der Mutter mit einem Attest bescheinigen, dass die Auszeit notwendig ist. "Das Kind muss nicht krank sein", sagte Anne Schilling, Bundesgeschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. Erschöpfungen, Depressionen und Schlafstörungen nehmen dem Jahresbericht zufolge bei Müttern jeder Bevölkerungsschicht zu.
Widerspruch einlegen lohnt sich
Drei bis acht Wochen dauere es oft, bis die Krankenkasse den Antrag bearbeitet habe. "Dann hat eine Frau in der Regel vier Monate Zeit, die Reise anzutreten", sagte Schilling. Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehne, lohne es sich meist, Widerspruch einzulegen.
Vorher beraten lassen
Schilling rät Betroffenen, sich vorab in einer der zahlreichen Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes zu informieren. Die Erfolgsquote für die Bewilligung des Kurantrags sei höher, als wenn die Mutter nur zum Arzt ginge und die Unterlagen sofort bei der Krankenkasse einreiche.
Viele unterschiedliche Schwerpunkte wählbar
"Die Versicherten haben auf jeden Fall ein Wunsch- und Wahlrecht", sagte Schilling. Die Kliniken hätten eine große Bandbreite an unterschiedlichen Schwerpunkten - etwa für Frauen in Trauersituationen oder Frauen mit Krebserkrankungen. Auch die Kinderbetreuung sei unterschiedlich geregelt - vom Schulunterricht bis zur Hausaufgabenbetreuung. Deswegen sei es sinnvoll, sich genau zu überlegen, welches Haus für die Mutter infrage komme.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.