t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Obduktionspflicht für Kinder: Neues Gesetz soll Kindstötungen entlarven


Kindstötungen
Rettet Obduktionspflicht Kinderleben?

Von dpa
11.02.2011Lesedauer: 4 Min.
Gerichtsmedizin Bremen: Die Obduktionspflicht für Kleinkinder ist höchst umstritten.Vergrößern des BildesGerichtsmedizin Bremen: Die Obduktionspflicht für Kleinkinder ist höchst umstritten. (Quelle: dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die umstrittene Obduktionspflicht für Kinder in Bremen tritt am Dienstag in Kraft. Rechtsmediziner müssen dann alle Kinder unter sechs Jahren, bei denen die Todesursache nicht zweifelsfrei erkennbar ist, untersuchen. Das Gesetz soll Kindestötungen entlarven, auf trauernde, unschuldige Eltern kann das allerdings traumatisierend wirken.

Höhere Aufklärungsquote bei Kindstötungen erhofft

Die rot-grüne Landesregierung will dadurch die Aufklärungsquote bei Kindstötungen erhöhen und für Abschreckung sorgen. Kritiker bezweifeln aber die Wirksamkeit. "Ich glaube nicht, dass dadurch ein Kind weniger stirbt", sagte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers.

Bremen als Vorreiter

Bremen führt als erste Bundesland diese Obduktionspflicht für Kinder unter sechs Jahren ein. Alle Verstorbenen, deren Todesumstände unklar sind, werden in Bremen im Leichen-Kühlraum der Gerichtsmedizin aufbewahrt und dann obduziert, um die Todesursache und eventuelle Misshandlungen möglichst zweifelsfrei festzustellen.

Hintergrund: Der Fall Kevin

Das Gesetz ist eine Reaktion auf die vergangenen Fälle von Kindstötungen: Den grausam zugerichteten Körper des kleinen Kevin finden Polizisten in einem Kühlschrank in Bremen. Jessica verhungert nach jahrelangem Martyrium in Hamburg in ihrem Kinderzimmer. Lea Sophie aus Schwerin stirbt völlig ausgezehrt in einem Krankenhaus. Es besteht kein Zweifel, wie diese Kinder ums Leben kamen. Doch nicht immer sind Vernachlässigung und Misshandlungen so offensichtlich wie in diesen Fällen, die bundesweit Entsetzen auslösten.

Hohe Dunkelziffer bei Kindstötungen

2009 kamen mehr als 150 Kinder unter 14 Jahren in Deutschland gewaltsam ums Leben, wie aus der Kriminalstatistik hervorgeht. Nach Ansicht von Experten müsste die Zahl in Wirklichkeit aber um einiges höher liegen. Gerade bei Babys, die zu Tode geschüttelt oder erstickt wurden, sind oft keine Spuren von Gewalt sichtbar. So geht eine deutsche Studie aus dem Jahr 1999 nach Angaben der Bremer Gesundheitsbehörde davon aus, dass auf eine entdeckte Kindstötung zwei unentdeckte kommen.

Hohe Priorität in Bremen

Seit dem entsetzlichen Tod des zweijährigen Kevin, der auch das Versagen der Behörden deutlich machte, steht der Kinderschutz ganz weit oben auf der politischen Agenda. Als erstes Bundesland führt Bremen jetzt eine Obduktionspflicht für Kinder unter sechs Jahren ein, bei denen die Todesursache ungeklärt ist.

Auch plötzlicher Kindstod ist jetzt verdächtig

Monatelang hatte die Gesetzänderung für heftigen Streit gesorgt. Am Ende stimmte des Landesparlament mit großer Mehrheit zu. Wenn jetzt die Gesetzesänderung in Kraft tritt, müssen Rechtsmediziner die Körper von toten Kindern untersuchen, die nicht krank waren oder einen Unfall hatten - also auch die, bei denen bislang plötzlicher Kindstod auf dem Totenschein stand.

Das sagen die Befürworter

Die Befürworter in Bremen verweisen in diesem Zusammenhang auf eine österreichische Untersuchung aus dem Jahr 2008, nach der es sich in fünf bis sechs Prozent der Fälle von plötzlichem Kindstod in Wirklichkeit um Tötungen handelt. Britische Experten gehen sogar von zehn Prozent aus.

Nach Angaben der Deutschen Kinderhilfe starben im vergangenen Jahr in Deutschland 407 Säuglinge an plötzlichem Kindstod. "Den britischen Schätzungen zufolge wären dann mindestens 40 von ihnen gewaltsam zu Tode gekommen", sagt der Vorsitzende Georg Ehrmann. Diese Zahlen rechtfertigen seiner Meinung nach auch eine Obduktion gegen den Willen der Eltern - auch wenn das keine schöne Vorstellung ist. "Das Bild von einem aufgeschnitten Kind ist erstmal verstörend", gesteht er ein.

Unzumutbar für unschuldige Eltern?

Heiner Melching laufen allein schon bei dem Gedanken Schauer über den Rücken. Der Trauerbegleiter vom Verein Verwaiste Eltern und Geschwister hält die Obduktionspflicht für eine unzumutbare Belastung. "Es ist für Eltern schwer begreifbar, wenn ihr Kind stirbt." Wenn die Behörden die Leiche dann auch noch obduzieren ließen, könne das traumatisierend wirken. "Da laufen Szenen im Kopf ab wie man sie im 'Tatort' und anderen Krimis sieht."

Richter entscheiden über die Obduktion

Innerhalb von 24 Stunden können Eltern Einspruch gegen die Obduktion einlegen. Dann muss ein Richter entscheiden. Doch das kann die Kritiker nicht besänftigen. "Man darf Eltern in so einer Grenzsituation, nicht zu einer Obduktion ihres Kindes zwingen", meint Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Die neue Regelung werde kaum abschreckend wirken. "Ich glaube nicht, dass dadurch ein Kind weniger stirbt. Das einzige, was hilft, sind präventive Maßnahmen."

Keine Abschreckung

Die katholische Kirche sprach sich anfangs ebenfalls gegen die Obduktionspflicht aus. "Es gab die Sorge, dass die Eltern unter einen Generalverdacht gestellt werden", erläutert Sprecherin Martina Höhns. Eine Anhörung von Ärzten, Psychologen, Juristen und Verbänden im Rechtsausschuss der Bürgerschaft konnte diese Bedenken aber ausräumen. "Dabei wurde deutlich, dass es auch den Eltern hilft, wenn sie die Todesursache ihres Kindes erfahren."

Kann Eltern sogar trösten

Nach Ansicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte kann die Obduktionspflicht Eltern, die keine Schuld am Tod des Kindes tragen, sogar entlasten. "Sie leiden unter der Frage, wieso das passiert ist und ob eine Gefahr für ihre anderen Kinder besteht", sagt der Bremer Verbandsvorsitzende Stefan Trapp. Denn in vielen Fällen sind unerkannte Herzfehler, Stoffwechselkrankheiten oder Gen-Defekte für den plötzlichen Kindstod verantwortlich.

Bundesweite Signalwirkung

In der Bremer Politik ist man sich auf jeden Fall sicher: Die Obduktionspflicht wird bundesweite Signalwirkung haben. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) hat sich jedoch schon ablehnend geäußert. Auch in Niedersachsen stößt das Gesetz auf Widerstand. "Das ist momentan kein Thema bei uns", sagt ein Sprecher des CDU-geführten Gesundheitsministeriums. Eltern werden sich in Deutschland also vorerst auf einen Flickenteppich in der Gesetzgebung einstellen müssen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website