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Strafen an Schulen: Lehrer dürfen nicht alles


Strafen an Schulen
Streit in der Schule: Lehrer dürfen nicht alles

dpa, Özlem Yilmazer

24.06.2011Lesedauer: 3 Min.
Ordnung ja - Zucht nein: Was dürfen Lehrer?Vergrößern des BildesOrdnung ja - Zucht nein: Was dürfen Lehrer? (Quelle: imago)
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Der Rohrstock ist aus den deutschen Klassenzimmern verbannt. Heute müssen Lehrer auf andere Art für Ruhe und Ordnung in der Schule sorgen. Dabei dürfen sie nicht zu weit gehen. Handgreiflichkeiten und Kollektivstrafen sind tabu. Viele Streitfälle landen vor den Gerichten. Was dürfen Lehrer und was nicht?

Früher konnte es schmerzhafte Folgen haben, wenn Schüler ihre Hausaufgaben vergessen hatten. Lehrer ahndeten solche Vergehen mitunter mit einem leichten Schlag mit dem Lineal. Das ist heute zum Glück anders. Denn solche Methoden, mit denen Lehrer einst schludrige oder vorlaute Schüler gezüchtigt haben, sind in Deutschland per Gesetz verboten. Pädagogen setzen heute auf gewaltfreie Methoden, um für mehr Disziplin zu sorgen.

Reaktionen oft überzogen

Dennoch fliegt immer noch auch mal ein Schlüsselbund durch das eine oder andere Klassenzimmer. Oder der Ausflug fällt für die ganze Klasse ins Wasser, weil einer der Schüler Mist gebaut hat. Zu weit dürfen Lehrer dabei nicht gehen. Doch auch Schüler und Eltern reagieren zuweilen überzogen. Streitfälle gibt es viele, einige werden vor Gericht ausgetragen.

Grundsätzlich regelt das Schulgesetz eines jeden Bundeslandes die Formen der Bestrafung von Schülern. Die Gesetze liefern den rechtlichen Rahmen. In ihnen ist nicht von Strafen die Rede, sondern von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Landet ein Fall beim Anwalt, muss dieser meist schauen, ob die erteilte Strafe verhältnismäßig war oder nicht. Die Palette an Sanktionen reicht von einem schriftlichen Verweis etwa bei wiederholtem Vergessen der Hausaufgaben über den Klassenwechsel bis zur Entlassung von der Schule.

Einigkeit bei Kollektivstrafen

"Sie sind nicht zulässig", sagt Schul- und Beamtenrechtsexperte Frank Wieland. Ein Beispielfall: Wenn ein Schüler etwas Beleidigendes über den Lehrer an die Tafel schreibt und der Übeltäter nicht zu ermitteln ist, darf der Lehrer nicht die ganze Klasse bestrafen. "Das geht nicht. Das verletzt auch das Rechtsbewusstsein der anderen", sagt Josef Kraus, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. Verweigern aber alle die Mitarbeit, sei eine Zusatzarbeit für alle in Ordnung.

Bloßstellen geht gar nicht

Schüler müssen es sich auch nicht gefallen lassen, wenn ihre Klassenarbeit als schlechtes Beispiel vor der Klasse besprochen wird. "Natürlich sollen andere Schüler aus den Fehlern einzelner Schüler lernen. Aber das muss immer auf einer sachlichen und seriösen Ebene stattfinden", sagt Kraus, der Schulleiter eines Gymnasiums in Bayern ist. Genauso ginge es nicht, die Noten vor der Klasse zu verkünden.

"Bloßstellen passt nicht in unsere Zeit", sagt Kraus und fügt hinzu: "Man darf nicht persönlich werden." Sprüche wie "Das wundert mich bei Deinem Elternhaus überhaupt nicht" oder "Deine Eltern sind ja sowieso nur Hartz-IV-Empfänger" seien nicht in Ordnung. "So etwas ist absolut tabu", betont Kraus. In einem Fall habe ein Schüler in Unterwäsche turnen müssen, weil er seine Sportsachen vergessen hatte, erzählt Alexander Grimm, Vorstandsmitglied des Bundeselternrats. "Das verletzt die Würde."

Wie reagieren Eltern?

Berichten Kinder von solchen Fällen, sollten Eltern zunächst mit dem Kind darüber sprechen. Grimm rät, im nächsten Schritt andere Eltern auf ähnliche Erfahrungen anzusprechen. Erst dann sollte auf den betreffenden Lehrer oder Klassenlehrer zugegangen werden. Gibt es keinen Konsens, sei der Gang zum Schulleiter ratsam. Eltern- oder Schülervertreter sollten hinzugezogen werden.

Wirft ein Lehrer seinen Schlüsselbund durch die Klasse, um für Ruhe zu sorgen, könnten Eltern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. "Das ist ein Lehrerfehlverhalten", sagt Anwalt Wieland.

Gewalt sollte kein Thema mehr sein

Beim Thema Gewalt herrscht ebenfalls Einigkeit und eine eindeutige Rechtslage. "Laut Gesetz ist es schon lange kein Thema mehr", sagt Grimm. Dennoch komme es vor, dass Lehrer die Kontrolle verlieren.

Auch den umgekehrten Fall gebe es. Anders sehe es aus, wenn der Lehrer in einer Keilerei eingreifen und zum Schutz einen Schüler herauszerren müsse, sagt der Rechtsexperte Wieland. Schickt der Lehrer einen Störenfried vor die Tür, darf er ihn dabei aber nicht zerren.

Was tun mit Störern?

Das Stören des Unterrichts sei ein besonderer Fall, sagt Wieland. Hierbei seien Ordnungsmaßnahmen des Lehrers angemessen. "Denn darunter leiden auch die anderen. Da muss der Lehrer allein zum Schutz der anderen Schüler tätig werden." In Konfliktfällen rät Grimm Lehrern, möglichst erst im Nachgang zu reagieren und nicht unmittelbar eine Strafe zu verhängen.

Mitarbeit der Eltern gefragt

Eltern, die glauben, ihr Kind werde zu Unrecht beschuldigt, sollten dem nach Ansicht von Grimm nachgehen. "Ist das aber nicht der Fall, sollten sie nicht bis zum Letzten nach einer Ausrede suchen, sondern sich der Herausforderung stellen." Auch Rechtsanwalt Wieland ist der Meinung, dass Eltern nach dem erzieherischen Wirken schauen sollten, bevor sie Rechtsbeistand einschalten. "Unter Umständen tut man dem Kind keinen Gefallen." Schulleiter Kraus appelliert an die Eltern: "Manchmal fühlen wir uns ziemlich machtlos, wenn die Eltern jede Mitarbeit verweigern."

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