t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Verbraucherschutz | Warum bei Reparaturen aus Kulanz Vorsicht geboten ist


Verbraucherschutz
Warum bei Reparaturen aus Kulanz Vorsicht geboten ist

Von dpa
19.10.2023Lesedauer: 1 Min.
Telefon auf TresenVergrößern des BildesReparaturen aus Kulanz seitens des Händlers deuten oft darauf hin, dass keine rechtliche Anerkennung des Mangels erfolgt. (Quelle: Florian Schuh/dpa-tmn/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Es klingt kundenfreundlich und großzügig, wenn Händler eine Reparatur aus Kulanz anbieten. Doch tatsächlich gilt dabei Vorsicht, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Repariert ein Händler ein Produkt aus Kulanz, bedeutet das rechtlich, dass er den Mangel nicht anerkennt. Dadurch haben Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Anspruch mehr auf Reklamation, wenn sich der gleiche Fehler innerhalb der folgenden zwei Jahre erneut zeigt.

Gewährleistungsrecht geltend machen

Nur wenn der Mangel anerkannt wird, und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt, beginnt die rechtlich verankerte zweijährige Gewährleistungsfrist für einen behobenen Defekt erneut.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, bei einem Defekt oder Schaden im Reklamationsschreiben an den Händler deutlich zu machen, dass eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gefordert wird.

Ist nach der Reparatur im Bericht dennoch von Kulanz die Rede, sollten Verbraucher Widerspruch einlegen und sich auf ihr Reklamationsschreiben berufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website