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Eigentümer aufgepasst | Haftpflichtversicherung: Auch fürs Grundstück zu empfehlen


Eigentümer aufgepasst
Haftpflichtversicherung: Auch fürs Grundstück zu empfehlen

Von dpa
19.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild weißt auf eine Baustelle hinVergrößern des BildesSpezielle Haftpflichtversicherungen können Bauherren vor hohen Schadenersatzforderungen schützen, sollten Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. (Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Kommen Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden, können die finanziellen Folgen enorm sein - bis hin zur Existenzbedrohung. Eine Versicherung kann dem vorbeugen.

Dass Bauen teuer ist, ist kein Geheimnis. Bauherren sollten aber einen Fehler nicht machen: am falschen Ende sparen. Denn wenn Dritte auf dem unbebauten Grundstück, der Baustelle oder dem späteren Eigenheim zu Schaden kommen, können hohe Schadenersatzforderungen die Folge sein. Spezielle Haftpflichtversicherungen können davor schützen, teilt der Bund der Versicherten (BdV) mit.

Eigentümerinnen und Eigentümern obliegen grundsätzlich die sogenannten Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, dass sie ihr Grundstück, die Baustelle oder das Eigenheim so absichern müssen, dass keine Dritten zu Schaden kommen können. Doch das ist schnell passiert. Sei es die Schneelawine, die aufgrund eines losen Schneefanggitters vom Dach abgeht und das Nachbarauto beschädigt oder sei es der Passant, der in die ungesicherte Baugrube fällt oder aufgrund der versäumten Streupflicht stürzt und sich verletzt.

Nicht all diese Dinge lassen sich immer ausschließen und nicht allen von ihnen kann man vorbeugen. Genau in solchen Fällen kann eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringen. Sie leistet laut BdV, wenn Dritte tatsächlich durch schuldhaftes Handeln des Eigentümers geschädigt werden. Und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab, sollte das nicht der Fall gewesen sein.

Wichtig: Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich noch nicht in der Bauphase befinden, sollten unbedingt prüfen, ob die Police auch unbebaute Grundstücke umfasst. Einen solchen Schutz bieten laut BdV sogar manche leistungsstarke Privathaftpflichtversicherungen. Dort gebe es dann zum Beispiel eine Begrenzung auf zwei Grundstücke von maximal 5000 Quadratmetern. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherungsberater bringt Klarheit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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