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Coca-Cola alarmiert das Kartellamt: Machtmissbrauch bei Getränkekonzern?


Kartellamt prüft
Missbraucht Coca-Cola seine Marktmacht?

Von reuters
Aktualisiert am 14.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Bürogebäude des Coca-Cola-Konzerns (Archivbild): Die Behörden untersuchen, ob das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat.Vergrößern des BildesBürogebäude des Coca-Cola-Konzerns (Archivbild): Die Behörden untersuchen, ob das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat. (Quelle: Slavko Midzor/PIXSELL/imago-images-bilder)
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Coca-Colas Rabattgestaltung hat das Kartellamt alarmiert. Die Behörde prüft, ob das Unternehmen dem Wirtschaftswettbewerb schadet.

Das Bundeskartellamt untersucht, ob der Getränkekonzern Coca-Cola den Wettbewerb in Deutschland einschränkt. Dazu habe das Kartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH eingeleitet, teilte die Behörde am Dienstag mit. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland.

"Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte", begründete der Chef des Kartellamts, Andreas Mundt, die Entscheidung: "Dem werden wir nun näher nachgehen". Coca-Cola lag in der Vergangenheit mit einigen deutschen Einzelhändlern wie etwa Edeka bei Preisverhandlungen im Clinch.

Nutzt der Konzern seine Marktmacht aus?

Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, sagten die Wettbewerbshüter. Damit würde das Unternehmen besonderen Vorgaben unterliegen.

Dabei gehen sie der Frage nach, ob Coca-Cola Lebensmittelhändler etwa dazu veranlasst, auch andere Marken des Konzerns wie etwa Fanta, Sprite oder Vio abzunehmen oder zu bewerben. Dies könnte dazu führen, dass Konkurrenten im Wettbewerb behindert würden. Coca-Cola kann nun Stellung nehmen, ebenso wie Unternehmen der Getränkeindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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