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Schufa verkürzt Daten-Speicherdauer für Einträge zu Privatinsolvenzen


Unternehmen kommt Urteil zuvor
Schufa plant grundlegende Veränderung

Von dpa-afx, afp, cho

Aktualisiert am 28.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Schufa-Geschäftssitz in Wiesbaden (Symbolbild): Die Frage, wie lange die Schufa abgeschlossene Privatinsolvenzen speichern darf, beschäftigt derzeit die Gerichte. Doch die Wirtschaftsauskunftei hat bereits gehandelt.Vergrößern des BildesSchufa-Geschäftssitz in Wiesbaden: Die Frage, wie lange die Schufa abgeschlossene Privatinsolvenzen speichern darf, beschäftigt derzeit die Gerichte. Doch die Wirtschaftsauskunftei hat bereits gehandelt. (Quelle: Andreas Arnold/dpa)
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Die Schufa ändert ihre Speicherpraxis: Daten über Verbraucherinsolvenzen verschwinden künftig schneller. Damit kommt die Auskunftei Gerichtsurteilen zuvor.

Vor dem Hintergrund laufender Gerichtsverfahren verkürzt die Schufa ab sofort die Speicherdauer für die Einträge zu abgeschlossenen Privatinsolvenzen von drei Jahren auf sechs Monate. Damit wolle man Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, teilte eine Sprecherin am Dienstag in Karlsruhe mit.

Am Morgen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bekannt gegeben, dass er ein Verfahren zu der Frage vorerst aussetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten. Den Richtern in Karlsruhe liegt der Fall eines früheren Selbstständigen aus Norddeutschland vor, der sich mit der Schufa streitet (Az. VI ZR 225/21). Wegen der über ihn gespeicherten Daten bekam der Mann nach seinen Angaben eine Mietwohnung nicht.

Weitere Schufa-Praxis in der Kritik

Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Die Information darüber wird sechs Monate lang auf einem amtlichen Internetportal veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern sie drei Jahre lang. Früher war das zulässig, aber seit Mai 2018 gilt EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Bereits Mitte März hatte sich der zuständige EuGH-Generalanwalt sehr kritisch zu der langen Speicherung geäußert (mehr dazu hier). Für Betroffene habe das erhebliche negative Folgen. Probleme gibt es zudem mit der Art, wie die Schufa ihre sogenannten Scoring-Werte erstellt. Diese verstößt nach Ansicht eines Gutachters gegen Europarecht. Die EuGH-Richter sind in ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten und die Empfehlung des Generalanwalts gebunden, folgen diesen aber oft. Ein Urteilstermin wurde noch nicht bekannt gegeben.

Aus Sicht von Verbraucherexperten war es überfällig, dass die Schufa ihre Praxis ändert. "Überbordende Speicherfristen, durch die Betroffene auch noch nach ihrem Insolvenzverfahren jahrelang stigmatisiert bleiben, sind nicht mehr zeitgemäß und auch durch ein vermeintliches Informationsinteresse von Banken und Gläubigern nicht gerechtfertigt", sagt Oliver Maier, Geschäftsführer des Vergleichsportals Verivox, zu t-online.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Statement von Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier
  • Nachrichtenagenturen dpa-AFX und AFP
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