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Gaspreis, Heizkostenzuschuss, Steuererklärung: Das ändert sich im Oktober


Härtefallhilfe, Steuern, Gaspreis
Das ändert sich im Oktober für Verbraucher

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 30.09.2023Lesedauer: 3 Min.
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Fußgängerzone in München (Symbolbild): Im Oktober enden gleich mehrere Fristen.Vergrößern des Bildes
Fußgängerzone in München (Symbolbild): Im Oktober enden gleich mehrere Fristen. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber)

Der neue Monat bietet gleich mehrere Chancen, an zusätzliches Geld zu kommen. Das gilt für Besitzer von Ölheizungen genauso wie für Steuerpflichtige.

Wer sich im Oktober ein paar Stunden Zeit nimmt, kann seine Haushaltskasse möglicherweise ordentlich aufstocken. Bis zu 2.000 Euro sind für Verbraucher drin, die mit Öl oder Holzpellets heizen. Doch viel Zeit bleibt nicht mehr für den Antrag. Welche weitere Frist abläuft, was sich für Pflegebedürftige ändert und warum der Gaspreis sinken könnte, zeigt unser Überblick.

Härtefallhilfe

Heizen Sie mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas, können Sie noch bis zum 20. Oktober Geld aus dem staatlichen Härtefallfonds beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, bringt Ihnen das zwischen 100 und 2.000 Euro. Allerdings müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an den Heizkostenzuschuss zu kommen. In der Regel erhalten Sie ihn, wenn

  • Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas gekauft haben
  • und mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr dafür gezahlt haben.

Welcher Referenzpreis für den jeweiligen Brennstoff gilt, lesen Sie hier.

Steuererklärung

Jetzt aber flott: Sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, bleibt Ihnen dafür kaum noch Zeit. Bis zum 2. Oktober muss die Erklärungen beim Finanzamt ankommen, sonst droht ein Verspätungszuschlag. In welchen Fällen Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, lesen Sie hier. Und wenn Sie noch Last-Minute-Tipps benötigen, werden Sie hier fündig.

Pflegebedürftigkeit

Je früher Betroffene Klarheit darüber haben, ob sie als pflegebedürftig gelten, desto schneller werden sie auch finanziell entlastet. Die Pflegekassen unterliegen bei ihrer Entscheidung daher bestimmten Fristen – und müssen ab 1. Oktober Entschädigungen an den Versicherten zahlen, wenn sie diese überschreiten.

70 Euro werden dann fällig – und das pro Woche, die die Pflegekasse zu spät dran ist. Allerdings muss sie nicht zahlen, wenn sie keine Schuld an der Fristüberschreitung trägt. Laut Verbraucherzentrale kann das zum Beispiel der Fall sein, wenn der Versicherte einen Begutachtungstermin wegen eines Krankenhausaufenthalts absagt.

Grundsätzlich muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Binnen zwei Wochen muss sie zudem einen Beratungstermin vereinbaren.

Gaspreise könnten sinken

Zum 1. Oktober fallen die sogenannte Regelenergie-Umlage und die Konvertierungsumlage bei Erdgas auf jeweils null Cent. Das kann zu Entlastungen bei Kunden führen – vorausgesetzt, die Versorger geben die Absenkungen weiter. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox spart ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden dadurch etwa 130 Euro.

Die Regelenergie-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Corona-Impfstoff für Kinder

Ab dem 2. Oktober soll der angepasste Corona-Impfstoff auch für Kinder zwischen fünf und elf Jahren in den Arztpraxen erhältlich sein. Menschen ab zwölf Jahren können sich damit bereits seit dem 18. September impfen lassen, für Kleinkinder soll er erstmals am 25. September geliefert werden.

Das Präparat von Biontech/Pfizer wurde an die Omikron-Sublinie XBB.1.5 angepasst. Es soll besser vor aktuell kursierenden Varianten schützen, vor allem vor schweren Corona-Verläufen und Krankenhausaufenthalten.

Für gesunde Erwachsene gilt aber weiterhin: Wer zweimal gegen Sars-CoV-2 geimpft sowie geboostert oder infiziert wurde, hat aus Stiko-Sicht eine Basisimmunität aufgebaut und muss erst einmal keinen weiteren Booster einplanen. Auch bei gesunden Minderjährigen wird eine routinemäßige Corona-Impfung nicht empfohlen.

Lidl ändert Sortiment

Mehr Tierwohl ab Oktober: Lidl trennt sich im neuen Monat von Rindfleisch der Haltungsformen 1 (Stallhaltung) und 2 (Stallhaltung Plus). Für Kunden ist dann nur noch das Fleisch der Haltungsformen 3 (Außenklima) und 4 (Premium) erhältlich. Welche weiteren Schritte der Discounter plant, lesen Sie hier.

WhatsApp

Nutzen Sie WhatsApp und besitzen ein älteres Android-Smartphone, könnten Sie bald keinen Zugriff mehr auf den Messenger haben. Denn: "Ab dem 24. Oktober 2023 werden nur noch Android-Betriebssysteme der Version 5.0 und aktueller unterstützt", heißt es im Hilfebereich von WhatsApp. Sollten Sie betroffen sein, erhalten Sie direkt in der App Erinnerungen, ein Upgrade durchzuführen.

Windows 11

Und noch ein Betriebssystem gilt es zu aktualisieren, diesmal für PC und Laptop: Ab dem 11. Oktober wird es keine Sicherheitsupdates für die Windows-11-Version 21H1 mehr geben. Damit ihr System weiterhin ausreichend geschützt ist, sollten Sie auf eine aktuellere Version von Windows 11 umsteigen.

Verwendete Quellen
  • ing.de: "Ihre Finanzen im Oktober"
  • verbraucherzentrale.de: "Die Pflegereform 2023 – das ändert sich"
  • verbraucherzentrale.de: "Fristen bei der Pflegekasse: So schnell muss die Versicherung reagieren"
  • tradinghub.eu: "Entgelte und Umlagen"
  • rki.de: "Epidemiologisches Bulletin 21/2023"
  • faq.whatsapp.com: "Informationen zu unterstützten Betriebssystemen"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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