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Energiepreisbremse: Kartellamt leitet Verfahren gegen Stromanbieter ein


Energiepreisbremsen
Kartellamt leitet Verfahren gegen Stromanbieter ein

Von afp
22.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Stromtrassen (Symbolbild): Das Bundeskartellamt prüft nun auch Stromanbieter in Bezug auf Energiepreisbremsen.Vergrößern des BildesStromtrassen (Symbolbild): Das Bundeskartellamt prüft nun auch Stromanbieter in Bezug auf Energiepreisbremsen. (Quelle: Dwi Anoraganingrum/imago images)
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Das Bundeskartellamt hatte zunächst Prüfverfahren gegen Gas- und Fernwärmeversorger eingeleitet. Nun folgen einige Stromversorger.

Das Bundeskartellamt hat eine dritte Tranche Prüfverfahren gegen Energieversorger wegen des Verdachts des Missbrauchs im Zusammenhang mit den staatlichen Energiepreisbremsen eingeleitet. Nachdem zunächst Gas- und dann Fernwärmeversorger ins Visier genommen worden waren, folgte nun "eine zweistellige Zahl von Stromversorgern", wie die Bonner Behörde am Donnerstag erklärte.

"Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. "Sie repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe." Auch gegen einige Versorger von Großabnehmern wird demnach ermittelt.

Erste Missbrauchsverfahren Mitte Mai eingeleitet

Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut.

Erste Missbrauchsverfahren hatte die Behörde Mitte Mai gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet, Ende Mai folgten Ermittlungen gegen Fernwärmeanbieter. Werden Verstöße festgestellt, müssen die Anbieter die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen. Außerdem drohen Bußgelder.

Für den Bereich Strom hat das Kartellamt eigenen Angaben zufolge "sämtliche Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023" analysiert. Die Daten stammen von den Übertragungsnetzbetreibern. "Die als auffällig identifizierten Versorger werden nun insbesondere zu ihren Preisen und Kosten sowie zu deren Entwicklung im Zeitverlauf befragt", erklärte die Behörde. Preiserhöhungen müssten dann gerechtfertigt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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