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Von der Leyen: Konzept gegen Altersarmut vorgelegt


Rente und Ruhestand
Paket gegen Altersarmut vorgelegt

Von afp, t-online
Aktualisiert am 22.03.2012Lesedauer: 3 Min.
Pläne für Zuschussrente: Ministerin Ursula von der Leyen (CDU)Vergrößern des BildesPläne für Zuschussrente: Ministerin von der Leyen (Quelle: dapd)
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Die Finanzierung der Zuschussrente ist gesichert. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat am Donnerstag ihr Rentenkonzept zur Bekämpfung der Altersarmut auf den Weg gebracht. Ihr Ministerium übermittelte den Gesetzentwurf, der eine Zuschussrente für Geringverdiener und höhere Zusatzverdienste für Frührentner vorsieht, an die anderen Ressorts. Außerdem soll die Erwerbsminderungsrente erhöht sowie eine Vorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler eingeführt werden. Von der Opposition hagelte es derweil Kritik.

Zuschussrente vor allem für Frauen

Die Zuschussrente ist nach von der Leyens Angaben vor allem für Frauen gedacht, die Kinder erzogen haben und wegen der früher schlechteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nur geringe Rentenanwartschaften erworben haben. Sie dürften nicht in die Grundsicherung fallen, sagte von der Leyen vor Journalisten. "Die Zuschussrente soll die Lebensleistung dieser Menschen honorieren." Je nach früherer Berufstätigkeit sollen die Altersbezüge auf bis zu 850 Euro steigen. Voraussetzung ist allerdings unter anderem, dass die Betroffenen 30 Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen können; ab 2030 sind es 35 Jahre.

Ruheständler sollen mehr hinzuverdienen dürfen

In Zukunft soll es nach von der Leyens Plänen zudem Frührentnern möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen insgesamt so viel zuverdienen wie früher durch das Gehalt. Für die Berechnung dieser Obergrenze solle das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein. Bislang sind Zuverdienste nur bis zu 400 Euro im Monat möglich. Weiteres Element des Konzepts ist die Pflicht Selbstständiger, für den Ruhestand vorzusorgen. "Wie sie das tun, bleibt ihnen selbst überlassen", sagte von der Leyen. Betreibt ein Selbstständiger von sich aus keine Altersvorsorge, kann er in die gesetzliche Rentenversicherung gezwungen werden.

Von der Leyen trat Befürchtungen entgegen, für die von ihr geplante Zuschussrente stehe nicht genügend Geld zur Verfügung. "Die Finanzierung steht", sagte sie. Dies sei mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgesprochen. Zuvor hatte der FDP-Sozialexperte Heinrich Kolb kritisiert, im bisher vorliegenden Konzept für die Zuschussrente sei bis 2016 fast keine Gegenfinanzierung vorgesehen.

Kritik von der Opposition

Als "Scheinlösung" kritisierte SPD-Chef Sigmar Gabriel die geplante Zuschussrente. Die Ministerin versuche "die Menschen zu täuschen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Die Zuschussrente werde nur einem sehr kleinen Teil der von Altersarmut bedrohten Menschen helfen. Die Zuschussrente von der Leyens sei "definitiv zu kurz gesprungen", erklärte auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. Die Altersarmut werde künftig weiter zunehmen. "Mit Armutsbekämpfung geschweige denn Armutsvermeidung hat dieses Rentenpaket nichts zu tun", erklärte der Linken-Rentenexperte Matthias Birkwald.

"Die von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmen gegen die Armut im Alter grenzen an Spiegelfechterei", erklärte auch der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wiederum warnte vor einer überhöhten Belastung für die Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen der Zuschussrente. Zudem dürften die Spielräume für Beitragssatzsenkungen nicht zur Finanzierung der Zuschussrente verwendet werden, erklärte er.

Verbesserung der Erwerbsminderungsrente

Als eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Altersarmut soll die Erwerbsminderungsrente erhöht werden. Die Armutsgefährdung bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten liegt laut Deutscher Rentenversicherung derzeit bei 36,5 Prozent. Um die Bezieher dieser Renten besser abzusichern, soll die Zurechnungszeit schrittweise um zwei Jahre auf 62 Jahre verlängert werden. Wer erwerbsunfähig wird, erhält derzeit eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Zudem wird künftig geprüft, ob die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bei der Berechnung der Rentenhöhe anders als bislang nicht mehr berücksichtigt werden sollen.

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