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Wegen Alter diskriminiert? Entschädigung einklagen


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Arbeitsrecht
Wegen Alter diskriminiert? Entschädigung einklagen

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Aktualisiert am 24.01.2012Lesedauer: 3 Min.
Job-Absage: Niemand darf aufgrund seines Alters diskriminiert werdenVergrößern des BildesNiemand darf aufgrund seines Alters diskriminiert werden (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jeder fünfte Deutsche (21 Prozent) hat sich schon einmal wegen seines Alters benachteiligt gefühlt. Das geht aus einer neuen Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hervor. Die gleiche Behörde macht den Betroffenen jedoch gleichzeitig Hoffnung: Bekommen Bewerber eine Stelle nur deshalb nicht, weil sie zu alt sind, können sie eine Entschädigung einklagen. Sie beträgt in der Regel ein bis drei Monatsgehälter, sagte Bernhard Franke von der ADS. Grundlage dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Fristen beachten

Kein Bewerber darf wegen seines Alters vom Arbeitgeber diskriminiert werden. Geschieht das doch, können abgelehnte Arbeitssuchende eine Entschädigung geltend machen. Dafür müssen sie sich an gewisse Fristen halten. "Der Bewerber muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Absage seine Ansprüche beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen", erklärt Franke. Anschließend müsse innerhalb von drei Monaten eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Indizien vorlegen

Vor dem Arbeitsgericht müsse der Bewerber dann Indizien vortragen, die belegen, dass er die Stelle aufgrund seines Alters nicht bekommen hat. "Ein Indiz kann zum Beispiel sein, dass in der Stellenanzeige ausdrücklich Unterstützung für ein junges, dynamisches Team gesucht wurde", erklärt Franke. Ein anderes Beispiel wäre, wenn der Antrag einer Seniorin auf Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung abgelehnt werde oder wenn bei einer älteren Patientin eine Reha-Maßnahme verweigert werde mit der Begründung, ihre Arbeitsfähigkeit müsse nicht wieder hergestellt werden.

Für alle Bereiche der Beschäftigung

Auch im Job befindliche Arbeitnehmer dürfen nicht diskriminiert werden. Das Recht basiert ebenso auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Im Arbeitsrecht gilt das AGG für alle Bereiche der Beschäftigung:

  • beim Zugang zur Erwerbstätigkeit (Stellenausschreibung, Bewerbungsverfahren, Auswahlgespräch, Auswahlkriterien, Einstellungsbedingungen)
  • bei der Vertragsgestaltung (Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Zusatzleistungen, Sozialleistungen)
  • bei der beruflichen Ausbildung (Umschulung, Aus- und Weiterbildung)
  • bei Fragen des beruflichen Aufstiegs (Beförderungen, Versetzungen oder Umsetzungen, Weisungen über Aus-, Fort- und Weiterbildung)
  • bei der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung, Gewerkschaft oder Berufsvereinigung
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus, zum Beispiel bei der betrieblichen Altersversorgung.

Die Rechte nach dem AGG gelten - ohne Ausnahme - für alle Beschäftigten. Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst können sich genauso darauf berufen wie Beamtinnen und Beamte oder Zivildienstleistende und anerkannte Kriegsdienstverweigerer.

Ostdeutsche fühlen sich häufiger diskriminiert

Die aktuelle Studie zeigt auch, dass sich Ostdeutsche stärker als Westdeutsche und junge Leute stärker als ältere diskriminiert fühlen. Die Forsa-Umfrage unter rund 1500 Menschen ab 18 Jahren zeigt, dass sich mehr Ostdeutsche (27 Prozent) schon einmal wegen ihres Alters ungleich behandelt gefühlt haben als Westdeutsche (19 Prozent). Außerdem gaben mehr Schüler und Studenten (34 Prozent) als Rentner (17 Prozent) an, schon einmal wegen ihres Alters benachteiligt worden zu sein.

Bei der Einschätzung der Berufschancen für Menschen ab 45 zeigten sich Frauen deutlich pessimistischer als Männer. Klare Unterschiede wurden auch beim Bildungsgrad deutlich: Je höher der Schulabschluss, desto optimistischer fiel die Einschätzung der Berufschancen durch die Befragten aus.

Erstes Themenjahr gegen Altersdiskriminierung gestartet

ADS-Leiterin Christine Lüders kritisierte, dass das Grundgesetz nicht gegen Altersdiskriminierung schützt, und kündigte an, gegen bestimmte Formen der Diskriminierung vorgehen zu wollen. Am Montag gab sie den Startschuss für das erste Themenjahr gegen Altersdiskriminierung unter dem Motto "Im besten Alter. Immer". Im April ist eine deutschlandweite Aktionswoche geplant, die für das Thema sensibilisieren soll. Im Herbst sollen außerdem vorbildliche Unternehmen ausgezeichnet werden.

Es gebe viele Beispiele für Diskriminierung, sagte Lüders laut einer Mitteilung. Auch Altersgrenzen in Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträgen müssten geprüft werden. Die Vorstellung, man könne bestimmte Aufgaben nur bis zu einem gewissen Alter übernehmen, sei von der Wissenschaft seit Jahrzehnten widerlegt.

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