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Krankengeld: Ab wann und wie lange wird es bezahlt?


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Krankengeld: Ab wann und wie lange wird es bezahlt?

uc (CF)

Aktualisiert am 04.09.2015Lesedauer: 2 Min.
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Krankengeld wird in der Regel ab der siebten Krankheitswoche von der Kasse gezahlt.Vergrößern des Bildes
Krankengeld wird in der Regel ab der siebten Krankheitswoche von der Kasse gezahlt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Arbeitnehmer sind häufig unsicher beim Thema Krankengeld: Ab wann wird es gezahlt? Wie lange und wie oft besteht der Anspruch? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Regelungen.

Krankengeld: Ab wann wird es gezahlt?

Krankengeld wird in der Regel ab der siebten Krankheitswoche von der Krankenkasse gezahlt. Vorher erhalten gesetzlich Krankenversicherte normalerweise weiterhin ihr reguläres Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Wenn der Arbeitgeber trotz Krankschreibung keine Entgeltfortzahlung leistet, kann auch schon vor Ablauf dieser Zeit ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Wenn Sie wissen möchten, wie viel Ihnen zusteht, können Sie die Höhe Ihres Krankengeldes selbst berechnen.

Für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, gelten die gleichen Regelungen beim Krankengeld: Ab wann es ausgezahlt wird, ist im Sozialgesetzbuch eindeutig festgelegt. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung wird weiter ALG I gezahlt, danach haben auch Arbeitslose Anspruch auf Krankengeld. Beantragen müssen Sie die Leistung nicht, die Auszahlung erfolgt automatisch ab dem Zeitpunkt des Anspruchs.

Wie lange wird das Krankengeld maximal ausgezahlt?

Wie lange Sie Krankengeld erhalten, hängt von der Dauer der Erkrankung ab: In der Regel zahlt Ihnen die Kasse so lange Krankengeld, wie Sie krankgeschrieben sind. Allerdings gilt innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Obergrenze von 78 Wochen, also etwa 19,5 Monaten. Dabei ist es nebensächlich, wie lange Sie am Stück krankgeschrieben sind: Sie könnten mit Unterbrechung krankgeschrieben sein; die Zeiträume werden später addiert.

Wichtig ist jedoch, dass alle Krankschreibungen aufgrund derselben Erkrankung erfolgt sind. Beziehen Sie bereits Krankengeld und es kommt ein neues Leiden hinzu, verlängert sich der Zeitraum, in dem Sie Anspruch auf Krankengeld haben, nicht. Haben Sie 78 Wochen lang Krankengeld bezogen, haben sie wegen dieses Leidens erst drei Jahre später erneut Anspruch auf Krankengeld.

Ab wann Sie die Leistung wieder beziehen können, erfahren Sie im Zweifelsfall von Ihrer Krankenkasse.

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