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BAföG-Betrug ist möglich, kann aber auffliegen


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BAföG-Betrug ist möglich, kann aber auffliegen

fj (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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BAföG-Betrug ist kein Kavaliersdelikt und kann empfindliche Folgen nach sich ziehen. Seitdem die Betrugsfälle leichter aufgedeckt werden können, ist ihre Zahl erfreulicherweise rückläufig.

Seit 2001 weht ein rauer Wind

BAföG-Betrug steht seit 2001 verstärkt im Fokus der Öffentlichkeit. Der Grund: Seither sind den Behörden umfassende Datenabgleiche mit Finanzinstituten möglich, die nicht angegebenes Vermögen schnell entlarven. Für die Bewilligung der Förderung ist nämlich von Relevanz, wie viel Vermögen der Antragsteller besitzt – Wertpapiere, Lebensversicherungen und Immobilien eingerechnet. Nach dem Stand von 2011 liegt die Freibetragsgrenze für Singles bei 5.200 Euro. (Welche Strafen gibt es für BAföG-Betrug?)

Betrugsfälle seit einigen Jahren rückläufig

Zwischen 2001 und 2004 konnten die Behörden über 40.000 Betrüger entlarven. Sie waren für einen Schaden von 220 Millionen Euro verantwortlich. Nicht zuletzt durch die anhaltende Berichterstattung in den Medien, rückte das Thema in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Zahl der Betrugsfälle hat im Zuge dessen abgenommen. Bis zum Jahr 2008 mussten insgesamt knapp 120.000 BAföG-Förderungsnehmer ihre Förderung zurückzahlen – dies entspricht etwa 3,6 Prozent aller Förderungsnehmer.

BAföG-Betrug: Empfindliche Strafen können folgen

Wer beispielsweise sein Guthaben vor dem Erstantrag auf das Konto eines Freundes oder entfernten Verwandten überweist, begeht BAföG-Betrug. Auch wenn Sie alternative Geldanlageformen, die ebenfalls zum Vermögen zählen, verschweigen, machen Sie sich strafbar. Auch wenn dieses Vergehen nicht immer unmittelbar oder selbst bis zum Ende des Förderungsbezugs nicht auffällt, fliegt BAföG-Betrug immer häufiger auf.

Zwar kann aufgrund der Fülle der Förderungsnehmer nicht jeder einer detaillierten Prüfung unterzogen werden, anhand von Stichproben kann theoretisch trotzdem jeder BAföG-Förderungsnehmer entlarvt werden. In einem solchen Fall erfolgt ein vollumfänglicher Datenabgleich, der unter anderem die erwirtschafteten Zinserträge beinhaltet. Auch ein „Fremdparken“ von Vermögen kann im Zuge dessen nachvollzogen werden. Auf den Rückzahlungsbescheid können eine strafrechtliche Würdigung durch die Staatsanwaltschaft sowie empfindliche Geldstrafen folgen. (Rückzahlungsbescheid: BAföG-Leistungen erstatten)

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