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Ausbildung im Ausland: Es gibt viele Möglichkeiten


Auslandserfahrung sammeln
Ausbildung im Ausland - beste Voraussetzungen für das Berufsleben

dp (TP)

Aktualisiert am 11.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Auslandserfahrungen und Fremdsprachenkenntnisse sind für ein erfolgreiches Berufsleben unerlässlich. Was liegt da näher, als eine Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Sie haben den Willen eine Fremdsprache zu lernen und sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen? Dann lesen Sie hier, was noch wichtig ist.

Ausbildung im Ausland direkt über den ausländischen Betrieb

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Ein Weg führt direkt über einen Ausbildungsbetrieb im Ausland. Um diese Ausbildung im Ausland zu realisieren, benötigen Sie schon im Vorfeld Kenntnisse der Landessprache.

Englische Sprachkenntnisse sind vorteilhaft, aber für die Ausbildung im Ausland nicht ausreichend. Bedenken Sie, dass Sie alle Schulklausuren und Ausbildungsprüfungen in der Landessprache absolvieren müssen. Offene Lehrstellen finden Sie auf ausländischen Lehrstellenportalen.

Spezielle Vorgaben für eine Ausbildung im Ausland

In einigen skandinavischen Ländern sucht man gezielt nach ausländischen Bewerbern. Hier hilft Ihnen auch das örtliche Jobcenter weiter. In einigen Ländern ist es notwendig, dass Sie zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung genügend finanzielle Mittel vorweisen.

Unter Umständen benötigen Sie eine Person, die für sie bürgt. Die Ausbildungsvergütung reicht dafür in der Regel nicht aus. Zum Teil müssen Sie zudem nachweisen, dass ein Fachkräftemangel herrscht und dass kein inländischer Bewerber qualifiziert ist. Auskunft erteilen Auswanderungsberatungsstellen oder das Arbeitsamt.

Ausbildung im Ausland über den deutschen Betrieb

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Ausbildung im Ausland über einen deutschen Betrieb zu absolvieren. Große Firmen bieten zum Beispiel über innerbetriebliche Maßnahmen eine Teilausbildung beim ausländischen Standort an. Diese Ausbildungsregelung wird meist schon vorab im Ausbildungsvertrag geregelt.

Weiterhin kann ein Teil der Ausbildung durch Eigeninitiative im Ausland durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen die vermittelten Inhalte im Ausland mit der deutschen Ausbildung gleich sein. Sind Sie länger als vier Wochen im ausländischen Ausbildungsbetrieb beschäftigt, müssen Sie den Auslandsaufenthalt mit der Kammer absprechen. Zusätzlich benötigen Sie für eine längere Ausbildung im Ausland einen separaten Ausbildungsplan, der der heimischen Kammer vorzulegen ist.

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