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Ausbildung abbrechen: Was muss ich beachten?


Ausbildung
Was muss ich beachten, wenn ich die Ausbildung abbrechen möchte?

nr (TP)

Aktualisiert am 15.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Viele junge Menschen entscheiden sich nach der Schule für eine Ausbildung. Doch was, wenn die Ausbildung sich nicht als die Richtige darstellt oder aus einem anderen Grund abgebrochen werden soll? Etwa 20 Prozent aller angefangenen Ausbildungen werden abgebrochen. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Ausbildung abbrechen möchten.

Ultima ratio: Kündigung

Wenn Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, ist ein häufiger Grund Unzufriedenheit. Die Ausbildung liefert entweder nicht das, was sie sich versprechen, oder Sie erkennen, dass ein anderer Werdegang eher den eigenen Wünschen entspricht. Doch ein Abbruch der Ausbildung sollte stets die letzte Lösung sein. Schließlich bedeutet dieser Schritt, dass eine Umorientierung nötig ist und erneut von null begonnen werden muss.

Bei Unzufriedenheit empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Ausbilder beziehungsweise dem Betrieb, um Probleme zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Eventuell ist es gar nicht notwendig, dass Sie die Ausbildung abbrechen und die Möglichkeit bleibt, dass Sie einen wertvollen Berufsabschluss mit einer zufriedenstellenden Lehrzeit erwerben können.

Wenn sich keine Lösung finden lässt

Wenn ein Gespräch mit Ihrem Ausbildungsbetrieb keine Lösung der Probleme verspricht oder sich die Ausbildung einfach nicht als die richtige erweist, sollten Sie sich nach Alternativen umschauen, bevor Sie ihre Ausbildung abbrechen. Eine Kündigung ins Blaue hinein sorgt für Lücken im Lebenslauf und birgt Unsicherheit.

Überlegen Sie sich, was Ihnen an Ihrer Lehre fehlt und was die Gründe dafür sind, dass Sie Ihre Ausbildung abbrechen möchten. Ermitteln Sie, wonach Sie sich sehnen. Schauen Sie sich nach anderen Ausbildungen um oder ziehen Sie ein Studium in Erwägung. Bei finanziellen Unsicherheiten käme für Letzteres auch eine den Lebensunterhalt sichernde Förderung aus dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) in Betracht.

Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Wenn Sie schließlich Ihre Ausbildung abbrechen möchten, können Sie innerhalb der Probezeit fristlos kündigen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung vier Wochen, wenn Sie Ihre Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit beziehungsweise ein Studium entschieden haben.

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