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Fall Debeka zieht Kreise: Huk Coburg wird zu Datenhandel befragt


Debeka-Skandal zieht Kreise
Huk Coburg wird zu illegalem Datenhandel befragt

Von t-online, afp
02.12.2013Lesedauer: 1 Min.
Die Zentrale der Huk Coburg im fränkischen CoburgVergrößern des BildesDie Zentrale der Huk Coburg im fränkischen Coburg (Quelle: dpa-bilder)
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Die Affäre um illegalen Datenhandel bei der Debeka erfasst offenbar auch den Versicherer Huk Coburg. Wie das "Handelsblatt" berichtet, prüft der bayerische Landesdatenschutz, ob Beamte zu Unrecht neue Kollegen empfohlen haben.

"Uns interessiert vor allem, ob Personendaten von Beamten ohne Genehmigung weitergegeben werden“, sagte Thomas Kranig, Leiter des Landesamtes, dem "Handelsblatt". Dazu sei der Huk Coburg ein Fragenkatalog übersandt worden.

Huk Coburg: "Kunde muss den ersten Schritt machen"

Dem Bericht nach vermitteln rund 2000 Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nebenberuflich Versicherungen des Unternehmens. Das sei aber kein Problem: Die Huk Coburg informiere Vermittler über die geltenden Richtlinien und poche auf deren Einhaltung, sagte ein Sprecher dem "Handelsblatt". Zudem müsse der Kunde "den ersten Schritt machen, wenn er sich versichern möchte. Unsere Vermittler gehen in der Regel nicht auf den Kunden zu.“

Bei der Debeka ermitteln derzeit die Staatsanwaltschaft und die Finanzaufsicht Bafin. Der Hintergrund: Laut "Handelsblatt" unterhält die Debeka ein "geheimes System von Zuträgern" mit mindestens 10.000 "Vertrauensmitarbeitern", die gegen eine Provision Kranken- oder Lebensversicherungen vermitteln, Dazu sollen Lehrer, Polizisten oder Finanzbeamte gehören.

Debeka verteidigt die Tipps von Beamten

Die Versicherung betont indes, die Tätigkeit als Tippgeber sei nach dem Bundesbeamtengesetz zulässig und vergleichbar etwa mit der Abonnentenwerbung bei Zeitungsabonnements. Allerdings gibt es einige Minimal-Anforderungen. Laut rheinland-pfälzischen Innenministerium muss es vor einer Daten-Weitergabe eine ausdrückliche Genehmigung geben. Außerdem sind diese Tätigkeiten verboten, wenn sie während der Dienstzeiten oder innerhalb der Diensträume verrichtet werden.

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