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Wirtschaft: Ex-EWE-Chef Brückmann und EWE prüfen gütliche Einigung


Wirtschaft
Ex-EWE-Chef Brückmann und EWE prüfen gütliche Einigung

Von dpa-afx
18.01.2018Lesedauer: 2 Min.
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OLDENBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um die fristlose Entlassung des früheren Vorstandsvorsitzenden des Energieanbieters EWE, Matthias Brückmann, wollen die Beteiligten eine gütliche Einigung prüfen. Zum Auftakt des Zivilprozesses vor dem Landgericht Oldenburg sagten Brückmanns Anwalt sowie der Anwalt der EWE am Donnerstag zu, Möglichkeiten für eine einvernehmliche Lösung zu beraten. Damit folgten sie einer Empfehlung des Richters Alexander Wiebe, der den Fall als verhältnismäßig komplex bezeichnete. "Man kann es so oder so sehen. Es liegt eine Unwägbarkeit in der Sache drin." Zu den Beteiligten sagte er: "Wenn Sie sich verständigen könnten, wäre das eine gute Sache."

Der Aufsichtsrat des Oldenburger Unternehmens hatte im Februar 2017 entschieden, den damaligen EWE-Chef wegen "einer Vielzahl diverser grober Verfehlungen" mit sofortiger Wirkung aus seinem Amt und dem Unternehmen zu entlassen. EWE zufolge hat Brückmann unter anderem bei einer Spende von 253 000 Euro an eine Stiftung des Ex-Boxweltmeisters Wladimir Klitschko gegen interne Unternehmensregeln verstoßen. Aus Sicht des Unternehmens hätte der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates die Zahlung genehmigen müssen.

Brückmann will mit dem Prozess erreichen, dass seine Kündigung für unwirksam erklärt wird und EWE ihm die ausstehenden Gehälter zahlt. "Wenn er gewinnt, ist Brückmann wieder eingestellt und bekommt etwa eine halbe Million nachträgliche Lohnzahlungen", sagte Gerichtssprecher Michael Herrmann vor Beginn der Verhandlung.

Brückmanns Anwalt sieht kein Fehlverhalten, das einen Rauswurf rechtfertigt. "Ich sehe hier ein grundlegendes Missverständnis des ganzen Falles", sagte Bernd-Wilhelm Schmitz vor Gericht. Der Anwalt verwies darauf, dass es bei EWE seit Jahren gängige Praxis gewesen sei, den Finanz- und Prüfungsausschuss über Spenden in einem jährlichen Bericht zu informieren. Eine ordentliche Prüfung und Genehmigung habe es nicht gegeben.

In seinen Erläuterungen zählte der Richter zahlreiche Punkte auf, die unterschiedlich bewertet werden können. Als Fehlverhalten Brückmanns wertete er aber, dass es für die Klitschko-Spende keinen Beschluss des gesamten Vorstands gegeben hat. Zwei des damals fünf Mitglieder zählenden EWE-Vorstands seien über die Spende nicht informiert gewesen, so der Richter. Dies könne man möglicherweise als Verstoß gegen Pflichten sehen. Ob dieser Verstoß als grobe Pflichtverletzung gewertet werden kann, die eine fristlose Entlassung rechtfertigt, führte er nicht aus.

Ob die Streitparteien sich gütlich einigen können, ist unklar. "Das ist offenkundig der Auftakt zu einem langen Prozess", sagte Brückmanns Anwalt Schmitz nach dem ersten Verhandlungstag. "Eine gütliche Einigung wäre vorzuziehen, aber das setzt zwei Seiten voraus."

Der Vorsitzende des EWE-Aufsichtsrats Bernhard Bramlage wollte auch keine Prognose geben, ob es zu einer gütlichen Einigung kommt. Er betonte aber: "Ich bin ein großer Anhänger von Rechtsfrieden und da muss man immer gucken, wie man da hin kommt. Aber auf jeden Fall finde ich es immer wichtig, dass man miteinander spricht."

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