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Wirtschaft: Gericht weist Millionen-Nachforderung Berlins an Gasag zurück


Wirtschaft
Gericht weist Millionen-Nachforderung Berlins an Gasag zurück

Von dpa-afx
21.02.2018Lesedauer: 1 Min.
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BERLIN (dpa-AFX) - Das Landgericht Berlin hat eine Klage des Landes Berlin gegen den Gasnetzbetreiber Gasag auf Nachzahlung von mehr als 100 Millionen Euro abgewiesen. In dem Rechtsstreit geht es um die Höhe der Konzessionsabgabe, die die Gasag jährlich an das Land abführen muss. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte geltend gemacht, dass Vereinbarungen beider Seiten aus den Jahren 2005 und 2006 gegen die Konzessionsabgabenverordnung verstießen.

Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht, wie die Pressestelle am Mittwoch mitteilte. Es stellte fest, die Gasag habe als Folge der Zusatzvereinbarungen zum Teil niedrigere, zum Teil aber auch höhere Abgaben gezahlt, als die Verordnung es vorsehe. Letztlich seien "die vertraglichen Regelungen wirksam", das Land Berlin könne die genannten Beträge nicht verlangen. Der Senat hatte dem Gericht zufolge nach eigener Schätzung für die Jahre 2009 bis 2014 jährlich etwa 18 Millionen Euro zu wenig erhalten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Land könne innerhalb eines Monats ab Zustellung des Urteils Berufung einlegen, erklärte die Sprecherin des Gerichts. Die Gasag-Vorstandschefin Vera Gäde-Butzlaff sprach von einer positiven Entscheidung auch für die Berliner Erdgaskunden des Unternehmens.

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