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Testament handschriftlich verfassen: Tipps, Beispiele und Vorlage


Formfehler vermeiden
Muss ein Testament handschriftlich verfasst sein?


Aktualisiert am 29.12.2023Lesedauer: 4 Min.
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Testament: Das Dokument muss handschriftlich verfasst werden, damit es wirksam wird.Vergrößern des Bildes
Testament: Das Dokument muss handschriftlich verfasst werden, damit es wirksam wird. (Quelle: Oliver Berg/dpa)

Mit einem Letzten Willen können Sie Ihr Erbe ordentlich regeln. Aber Achtung: Wenn Sie bestimmte Formalien missachten, verliert es seine Gültigkeit.

Wer viel zu vererben hat, hat viel, worüber sich streiten lässt. Um das zu vermeiden, können Sie Ihren Nachlass selbst regeln – mit einem Testament.

Doch wie funktioniert das eigentlich genau? Und worauf müssen Sie achten, damit das Dokument auch gültig ist? Wir haben die wichtigsten Antworten im Überblick.

Muss ich ein Testament handschriftlich verfassen?

Ja. Nach deutschem Recht müssen Erblasser ein eigenhändiges Testament handschriftlich verfassen. Denn anhand der individuellen Schriftzüge kann die Echtheit des Dokuments geprüft werden.

Computer oder Schreibmaschinen sind also tabu: Jede Zeile des Testaments muss mit der Hand geschrieben werden, sonst ist es unwirksam. Sie müssen das Testament aber nicht in einem Stück schreiben. Zwischen der Niederschrift einzelner Teile kann auch ein längerer Zeitraum liegen.

Wer ein handschriftliches Testament aufsetzen will, muss volljährig und geschäftsfähig sein. 16- und 17-Jährige können ebenfalls ein Testament festlegen, müssen dafür allerdings einen Notar hinzuziehen.

Den können auch Erwachsene ins Boot holen und statt eines eigenhändigen Testaments ein sogenanntes öffentliches oder notarielles Testament aufsetzen. Welche Vor- und Nachteile die Testamentsarten bieten, lesen Sie weiter unten.

Alternativ zum Testament können Sie auch einen Erbvertrag schließen. Dabei verfügen Sie nicht einfach, wer etwas von Ihnen bekommt, sondern die andere Partei muss dem auch zustimmen.

Gut zu wissen: Ein handschriftliches Testament kann auch gelten, wenn Sie es nicht mit der gewohnten – zum Beispiel rechten – Hand verfasst haben. Entscheidend ist, ob das Schriftstück tatsächlich von Ihnen geschrieben wurde. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 2 Wx 149/17).

Welche Form ist für Ihr Testament wichtig?

Bei der Form gibt es nur wenige Dinge zu beachten. Vorgaben zur Art des Papiers gibt es ebenso wenig wie zu bestimmten Stiften. Folgendes muss das Testament aber enthalten, damit es gültig ist:

  • Vor- und Nachname des Erblassers
  • Unterschrift (Vor- und Nachname)

Ein handschriftliches Testament müssen Sie unbedingt unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt zum einen die Ernsthaftigkeit des formulierten Letzten Willens und zum anderen kann damit der Verfasser identifiziert werden.

Außerdem stellt die Unterschrift klar, dass es sich um ein gültiges Testament handelt und nicht um einen Entwurf. Sie muss immer unter dem Rest des Textes stehen und zeigt an, dass das Testament vollständig ist. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, sollten Sie auf jeder Seite unten rechts unterschreiben.

Es ist wichtig, auch Ort und Datum anzuführen. Das gilt vor allem dann, wenn mehrere Testamente auftauchen sollten. Ein jüngeres hebt ein älteres Testament nämlich auf. Fehlen die Angaben, macht das den letzten Willen zwar nicht unwirksam, die Gültigkeit könnte aber in Zweifel gezogen werden.

Wie drücke ich mich im Testament richtig aus?

Grundsätzlich sollten die Formulierungen klar und deutlich sein. Denn im Erbrecht lauern zahlreiche Fallstricke. Nicht selten weisen Testamente Fehler auf oder sind missverständlich geschrieben.

  • Beispiel I: Statt einfach nur "meine Tochter" zu schreiben, sollten Sie Ihre Tochter klar mit Namen benennen.
  • Beispiel II: Unklar ist auch ein Satz wie "Es soll derjenige Alleinerbe sein, der mich pflegt und begleitet". Beauftragt ein Angehöriger einen Pflegedienst, könnten theoretisch auch die Pflegekräfte gemeint sein. Schreiben Sie deshalb konkrete Namen oder "mein Ehemann", "mein einziger Sohn".

Ziehen Sie im Zweifel einen Experten wie einen Notar oder einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu. Was die Erbfolge an sich angeht, haben Sie im Prinzip freie Hand. Sie können sogar Angehörige ohne Angabe von Gründen enterben.

Allerdings haben nächste Angehörige wie Ehegatten und Kinder Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. In manchen Fällen können Sie Angehörige auch komplett enterben – etwa wenn sie ein Verbrechen gegen Sie begangen haben.

Wenn Sie glauben, es braucht etwas Hilfe, um Ihren Letzten Willen durchzusetzen, können Sie im Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser verwaltet und verteilt das Erbe. Das soll Streit zwischen den Erben verhindern. Lesen Sie hier, wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist.

Muster für ein Testament

Wenn Sie ein einfaches Testament aufsetzen wollen, dann können Sie sich an dieser Vorlage orientieren.

Testament
Ich, Vorname Nachname, geboren am XY, wohnhaft in XY, bestimme...
Ort, Datum Unterschrift

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Notar, um sicherzugehen, dass Sie alle Formalien einhalten.

Sind nachträgliche Änderungen möglich?

Ja, das geht. Sie können ein Testament nachträglich ändern oder widerrufen, solange Sie testierfähig sind, also im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte. Änderungen sind möglich, indem Sie das Testament ergänzen.

Achten Sie darauf, dass Sie diese Änderungen ebenfalls handschriftlich verfassen, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Es ist ratsam, die Änderungen in Form eines Zusatzes zu machen – und nichts aus dem bestehenden Text zu streichen oder Korrekturen am Rand vorzunehmen.

Sie können das Testament auch komplett widerrufen. Dazu müssen Sie es entweder zerstören oder Sie formulieren einen schriftlichen Widerruf. Dieser kann auch auf dem Testament stehen, das Sie widerrufen möchten.

Haben Sie Ihr Testament nicht eigenhändig, sondern beim Notar gemacht, kommt es danach in der Regel in amtliche Verwahrung. Es gilt als widerrufen, wenn Sie es aus dieser Verwahrung zurückziehen.

Ungültig wird ein Testament außerdem, wenn Sie ein komplett neues aufsetzen. Das jüngere ersetzt dann das ältere.

Welche Vorteile hat ein notarielles Testament?

Die Hilfe eines Notars ist bei einem Testament nicht zwingend erforderlich. Trotzdem kann es sinnvoll sein, das Testament notariell zu errichten. Denn dann wird es automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert.

So ist sichergestellt, dass das Testament bei Eintritt des Todesfalls auch gefunden wird. Ein zu Hause verwahrtes Testament kann dagegen nicht registriert werden. Allerdings können Sie auch das beim Amtsgericht verwahren lassen.

Ein weiterer Vorteil des notariellen Testaments ist, dass Sie sich professionell beraten lassen können. Außerdem können Sie sicher sein, dass Ihr Letzter Wille rechtssicher formuliert wird. Ein eigenhändiges Testament wiederum ist flexibler und Sie haben keine Kosten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip: "So setzt du dein Testament auf"
  • Süddeutsche: "Wie ändere ich mein Testament nachträglich?"
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