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Rentenkonto klären: So können Versicherte Lücken füllen


Stimmen die Angaben auf der Rentenauskunft?
Rentenkonto klären – So können Versicherte Lücken füllen

dpa, Falk Zielke

Aktualisiert am 12.07.2017Lesedauer: 1 Min.
Verlässlich sind Renteninformationen nur, wenn alle Änderungen im Berufsleben berücksichtigt wurden. Versicherte sollten daher rechtzeitig eine Kontoklärung veranlassen.Vergrößern des BildesVerlässlich sind Renteninformationen nur, wenn alle Änderungen im Berufsleben berücksichtigt wurden. Versicherte sollten daher rechtzeitig eine Kontoklärung veranlassen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa)
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Die jährliche Rentenauskunft zeigt, wie viel Geld Bürger im Alter bekommen. Grundlage für aussagekräftige Auskünfte ist ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto. Stimmen die Angaben? Sind alle Beitragszeiten erfasst?

Wer das herausfinden will, beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung eine Kontenklärung. Der Rentenversicherungsträger verschickt nach einem Anruf oder einem formlosen Schreiben den persönlichen Versicherungsverlauf und die passenden Formulare. Nach Ablauf des 43. Lebensjahrs erhalten Rentenversicherte die Unterlagen automatisch. Versicherte müssen dann prüfen, ob alle Beitragszeiten berücksichtigt wurden. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken zu schließen.

Grund für Unstimmigkeiten: Unterschiedliche Datenübermittlung

Nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel fließen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehung nicht automatisch ins Rentenkonto, sondern werden nur auf Antrag gespeichert.

Wer die Formulare nicht alleine ausfüllen will, findet Hilfe bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und den ehrenamtlichen Versichertenberatern und Versichertenältesten.

Die Kontenklärung lohnt sich in jedem Fall

Denn nicht nur die Verdienst- und damit die Beitragshöhe wirkt sich auf die Rente aus, sondern auch die Zeiten selbst spielen eine Rolle. Für einige Leistungen müssen in der Regel Mindestversicherungszeiten erfüllt werden. Angerechnet werden zum Beispiel auch Phasen der Pflege eines Angehörigen oder Zeiten, in denen jemand Sozialleistungen bezogen hat.

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