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Rente: Wie kann ich die Intelligenzrente aus der DDR anrechnen lassen?


Rentenfrage
Wie kann ich die Intelligenzrente aus der DDR anrechnen lassen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 04.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Federzinken-Produktion in Torgau, Sachsen (Symbolbild): Die Intelligenzrente der DDR richtete sich etwa an Ingenieure oder Produktionsleiter.Vergrößern des BildesFederzinken-Produktion in Torgau, Sachsen (Symbolbild): Die Intelligenzrente der DDR richtete sich etwa an Ingenieure oder Produktionsleiter. (Quelle: Rainer Weisflog/imago-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wie verhält es sich mit der "Intelligenzrente" aus DDR-Zeiten? Was muss ich tun, um diese Zusatzrente zu erhalten?

Neben der allgemeinen Sozialversicherung und den Sonderversorgungssystemen gab es in der ehemaligen DDR Zusatzversorgungssysteme, zum Beispiel die sogenannte Altersversorgung der Intelligenz, die beispielsweise für Ingenieure, Architekten oder Produktionsleiter gedacht war.

"Die Berechtigten erhielten neben der Rente aus der Sozialpflichtversicherung ergänzende Leistungen aus der Zusatzversorgung", erklärt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. "Sie sind am ehesten mit der betrieblichen Altersversorgung in den alten Bundesländern vergleichbar."

Diese Zeiten, in denen man zum Zusatzversorgungssystem gehörte, seien mit dem Arbeitsentgelt grundsätzlich 1992 in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden, sagt Sennewald t-online. "Sie stellen daher keine eigenständige Leistung dar."

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

So können Sie die Rentenzeiten aus der DDR anrechnen

Um die Zeiten – sofern noch nicht geschehen – berücksichtigen zu können, müssen Berechtigte die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem durch entsprechende Unterlagen gegenüber der Rentenversicherung nachweisen, so Sennewald.

Das könnten beispielsweise die Urkunde über die Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung, der Sozialversicherungsausweis, Entgeltbescheinigungen oder eine Diplomurkunde sein.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Gundula Sennewald
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