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SEPA-Umstellung: Vorteile des einheitlichen Zahlverfahrens


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SEPA-Umstellung: Vorteile des einheitlichen Zahlverfahrens

nw (CF)

02.07.2013Lesedauer: 3 Min.
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Ab 01. Februar 2014 erfolgt für alle Euro-Länder die SEPA-UmstellungVergrößern des Bildes
Ab 01. Februar 2014 erfolgt für alle Euro-Länder die SEPA-Umstellung (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)

Die SEPA-Umstellung zum 1. Februar 2014 soll den europäischen Zahlungsverkehr vereinfachen und sicherer machen. Damit wird nach der Einführung des Euros im Jahr 2002 auch das bargeldlose Zahlverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht. Erfahren Sie hier, welche Vorteile sich hinter dem umfangreichen Finanzprojekt verbergen.

SEPA-Umstellung 2014: Single Euro Payments Area

Die SEPA-Umstellung erfolgt für alle Euro-Länder zum 1. Februar 2014. Auch EU-Mitgliedsstaaten mit eigenen Währungen sowie Mitglieder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft – darunter die Schweiz und Norwegen – führen das einheitliche Zahlverfahren spätestens ab dem 1. November 2016 ein, so die Deutsche Bundesbank auf ihren Informationsseiten "sepadeutschland.de". Ein zentraler Vorteil der SEPA-Umstellung soll ein stark vereinfachter Zahlungsverkehr innerhalb Europas sein, der sowohl den Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen soll.

SEPA-Überweisung: IBAN für alle

Eine Überweisung innerhalb der SEPA-Zone erfolgt künftig nach dem gleichen Prinzip wie innerhalb nationaler Grenzen. Hierfür werden die nationalen Kontokennungen aufgehoben und durch die 22-stellige IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Die in Deutschland übliche Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl fällt weg – zumindest fast. Denn die IBAN setzt sich aus einer Länderkennung, einer Prüfziffer sowie Bankleitzahl und Kontonummer zusammen.

Während einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 ist das neue Zahlverfahren weiterhin mit den bekannten nationalen Kennungen möglich. Die Banken sind dazu verpflichtet, diese in die korrekte IBAN zu konvertieren. Allerdings müssen Sie für Überweisungen ins europäische Ausland innerhalb der gleichen Übergangszeit vorerst weiterhin zusätzlich die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers angeben. Ab 2016 genügt allein IBAN für Überweisungen innerhalb Europas.

Vorteile durch ein Konto für ganz Europa

Dann können Verbraucher und Unternehmen voll und ganz von den Vorteilen der SEPA-Umstellung bei Überweisungen profitieren: Das neue Zahlverfahren garantiert, dass überwiesene Beträge innerhalb eines Bankgeschäftstages beim Empfänger ankommen – egal, ob im europäischen Ausland oder innerhalb von Deutschland. Besonders für europaweit agierende Unternehmen von Vorteil: Sie benötigen für das Zahlverfahren nur noch ein einziges Konto. Konten in anderen Ländern werden überflüssig, wodurch sich Verwaltungsaufwand und Kosten sparen lassen.

Die SEPA-Umstellung wirkt sich auch auf das Zahlverfahren per Lastschrift auf, was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher von Vorteil sein soll: Wer beispielsweise zeitweise in Spanien lebt, muss für dort anfallende Lastschriften wie etwa für die Telefonrechnung kein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen. Stattdessen ermöglicht es die SEPA-Lastschrift, den fälligen Betrag direkt vom heimischen Konto in Deutschland abbuchen zu lassen.

SEPA-Lastschrift: Nachteile für den Online-Handel?

Ob sich die SEPA-Lastschrift auch vorteilhaft auf den Online-Handel auswirkt, ist laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) noch fraglich. Denn Einzugsermächtigungen dürfen nicht mehr – wie bisher üblich – online oder per Telefon erteilt werden, sondern müssen ausschließlich schriftlich samt persönlicher Unterschrift autorisiert werden. Experten erwarten deshalb eine Zunahme von meist gebührenpflichtigen Kreditkartenzahlungen.

SEPA-Karten: Europaweit bargeldlos zahlen?

Im Zuge der SEPA-Umstellung soll laut der Bundesbank auch das Zahlverfahren mit Giro-Karten vereinheitlicht werden. So soll das bargeldlose Bezahlen dank SEPA-Karten in allen teilnehmenden Ländern möglich sein, ohne dass sich ein Unterschied zum Gebrauch im Heimatland feststellen ließe. Ob und in welcher Höhe hierbei Gebühren anfallen, ist allerdings noch offen (Stand: Mai 2013). Fest steht zumindest, dass zukünftig das elektronische Lastschriftverfahren beim Zahlverfahren mit der Giro-Karte wegfallen wird. Die Kartenzahlung mit Unterschrift wird ab dem 1. Februar 2016 endgültig obsolet und ist nur noch in Verbindung mit PIN-Nummer möglich.

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