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Statt Bankkredit
Diese Regeln gelten für einen privaten Darlehensvertrag


Aktualisiert am 14.06.2023Lesedauer: 6 Min.
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Ein Mann und eine Frau unterzeichnen einen Vertrag: Über einen privaten Darlehensvertrag können Sie sich Geld leihen.Vergrößern des Bildes
Ein Mann und eine Frau unterzeichnen einen Vertrag: Über einen privaten Darlehensvertrag können Sie sich Geld leihen. (Quelle: Wavebreak Media Ltd/imago-images-bilder)

Der Traum vom Eigenheim oder ein neues Auto – bei großen Anschaffungen müssen viele Menschen Geld leihen. Nicht wenige wählen dabei den Weg eines privaten Darlehens, anstatt zur Bank zu gehen.

Die Eigentumswohnung für 400.000 Euro, der Kleinwagen für 30.000 oder auch nur die neue Waschmaschine für 500 Euro: Vieles, was wir im Laufe unseres Lebens brauchen, ist teuer. So teuer, dass die meisten Menschen kaum genug Geld haben, um es sogleich zu bezahlen.

Abhilfe schaffen dabei in der Regel Kredite, meist von einer Bank. Doch es gibt auch noch einen anderen Weg, um sich Geld zu leihen: einen privaten Darlehensvertrag. Dabei borgen Sie sich das Geld nicht von einem Kreditinstitut, sondern von einer anderen Person. Doch wie genau funktioniert das eigentlich? Und was sollte alles in einem privaten Darlehensvertrag drinstehen? t-online gibt einen Überblick.

Was ist ein Darlehensvertrag?

Mit einem Darlehensvertrag vereinbaren zwei Parteien die Zahlung von Geld sowie die spätere Rückzahlung der Summe. Der Darlehensgeber verpflichtet sich dabei, einen festgelegten Geldbetrag an den Darlehensnehmer auszuzahlen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, den Betrag, in der Regel inklusive Zinsen, bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen.

Gesetzlich geregelt sind Darlehensverträge in § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach können Darlehensverträge zwischen zwischen zwei Privatpersonen oder einer Privatperson und einem Unternehmen geschlossen werden, etwa einer Bank.

Was ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit?

Fast nichts – zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch. Das Wort "Kredit" gilt als Oberbegriff für alle Arten von Verträgen, bei denen eine Person oder Institution einer anderen Partei Geld leiht. Juristisch jedoch ist das nicht ganz sauber. Denn: Im BGB findet sich nur der Begriff "Darlehen".

Kredite haben im allgemeinen Sprachgebrauch eher kurzfristige Laufzeiten. So ist etwa beim kurzfristigen Überziehen des Bankkontos von einem Dispokredit die Rede. Von Darlehen sprechen die meisten Menschen hingegen bei längeren Verpflichtungen, zum Beispiel beim Finanzieren einer Immobilie.

Welche Darlehensarten gibt es?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterscheidet zwischen folgenden Darlehensarten:

  • Dispositions- oder Überziehungskredit,
  • Raten- oder Konsumentenkredit,
  • Immobiliendarlehen.

Der Dispositionskredit greift, wenn Sie kurzfristig Ihr Bankkonto überziehen. Einen Konsumentenkredit schließen Sie beispielsweise beim Kauf eines Autos ab, also dann, wenn Sie Dinge anschaffen, die nicht ein Leben halten. Im Anschluss zahlen Sie dann über mehrere Monate einen festen Betrag zurück. Das Immobiliendarlehen hat meistens eine der längsten Laufzeiten unter den verschiedenen Krediten und dient dem Kauf oder dem Bau einer Immobilie.

Zusätzlich unterscheidet die Bafin zwischen Krediten und Darlehen, die Sie überwiegend privat nutzen und solchen, bei denen Sie das Geld gewerblich investieren. In erstem Fall ist vom Verbraucherdarlehen die Rede.

Was ist ein Familiendarlehen?

Wie es im Namen schon anklingt, leihen bei einem Familiendarlehen zwei Familienangehörige einander Geld. So können Ihnen etwa Ihre Eltern einen Kredit für den Kauf einer Wohnung geben. Ein solches Darlehen dürfen Sie auch ohne Zinsen und feste Laufzeit vereinbaren – und zwar auch mündlich.

Doch Vorsicht: Bei Familiendarlehen kann es passieren, dass das Finanzamt den Verdacht schöpft, dass Sie eine eventuell anfallende Schenkungssteuer umgehen wollen. Deshalb empfehlen Juristen, den Kredit in einem Darlehensvertrag schriftlich festzuhalten.

Daneben gibt es noch Kredite, die Banken Familiendarlehen nennen. Dabei handelt es sich meistens um spezielle Angebote, die sich an Menschen mit mittleren Einkommen und mindestens einem Kind richten.

Welche Vor- und Nachteile bietet ein privates Darlehen?

Bis eine Bank einen Kredit genehmigt, kann es schon einmal etwas dauern. Oft müssen Sie als Schuldner dafür viele Anforderungen erfüllen, zum Beispiel Ihre Kreditwürdigkeit nachweisen. Ein Privatdarlehen, etwa von Freunden, bekommen Sie dagegen schneller – und oft auch dann, wenn Sie in einer schwierigen finanziellen Situation sind. Weitere Vorteile sind:

  • Kein Eintrag bei der Schufa,
  • ein bankunabhängiger Zinssatz,
  • Laufzeit und Zahlungsmodalitäten sind frei vereinbar.

Doch ein Darlehen innerhalb der Familie oder unter Freunden bietet auch Risiken und Nachteile:

  • Es kann Schenkungssteuer anfallen,
  • bleiben die Zahlungen aus, kann es zum Streit innerhalb der Familie oder einer Freundesgruppe kommen,
  • der Darlehensgeber kann bei fehlenden Sicherheiten sein Geld verlieren,
  • es gibt keine Widerrufsfrist.

Achten Sie als Kreditgeber außerdem darauf, dass Sie die erhaltenen Zinsen bei Ihrer Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben.

Wie kommt ein privater Darlehensvertrag zustande?

Bei einem Privatkredit einigen sich die beteiligten Personen auf die Höhe der Darlehenssumme, den Kreditzins, die Laufzeit des Kredits und wie das Darlehen vom Kreditgeber ausgezahlt und wie vom Kreditnehmer zurückgezahlt wird. Dafür müssen Sie keinen schriftlichen Vertrag aufsetzen, obwohl sich das empfiehlt. Bei großen Geldbeträgen kann es außerdem sinnvoll sein, einen Notar zurate zu ziehen.

Was muss in einem privaten Darlehensvertrag drinstehen?

Ein Darlehensvertrag muss die wichtigsten Punkte zu Aus- und Rückzahlung der Kreditsumme regeln. In einem Kreditvertrag sollte deshalb Folgendes festgehalten werden:

  • Name und Adresse der Vertragsparteien
  • Darlehenssumme
  • Darlehensdauer
  • Höhe des Sollzins, der pro Jahr fällig wird
  • Auszahlungsmodalitäten
  • Tilgung: In welchen Abständen muss welche Summe an den Kreditgeber gezahlt werden
  • Regelung im Falle von Zahlungsverzug oder Ausfall
  • Kündigungsbedingungen
  • Unterschrift der Vertragspartner

Darüber hinaus können auch Vereinbarungen über Sondertilgungen und Verwendungszweck getroffen werden. Auch empfiehlt es sich, Sicherheiten für das Darlehen zu hinterlegen und eventuelle Nebenkosten festzuhalten.

Welche Sicherheiten können bei Privatdarlehen hinterlegt werden?

Gerade bei hohen Darlehenssummen bietet es sich an, dass der Kreditnehmer eine Sicherheit hinterlegt. Das kann wertvoller Schmuck sein oder auch das eigene Auto. Der Wert der Sicherheit sollte sich an der Höhe des Kredits orientieren.

Möglich ist in diesem Zuge eine sogenannte Sicherungsübereignung. Dabei erhält der Gläubiger beispielsweise den Fahrzeugbrief eines Autos als Absicherung für den Kredit. In der Regel darf der Kreditnehmer das Auto dann zwar weiter fahren, den Fahrzeugbrief erhält er aber erst zurück, sobald das Darlehen abbezahlt ist. Wollen Sie das Auto als Sicherheit hinterlegen, sollten Sie einen separaten Vertrag mit genauen Angaben zum Fahrzeug aufsetzen.

Die zweite Möglichkeit ist das notarielle Schuldanerkenntnis. Der Vorteil für den Darlehensgeber: Dadurch ist eine Zwangsvollstreckung auch ohne Gerichtsverfahren möglich.

Zuletzt kann auch eine Sicherheitsabtretung den Darlehensvertrag absichern. Damit lassen sich beispielsweise Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Lohnforderungen auf den Kreditgeber übertragen. Beachten Sie dabei die gesetzlichen Pfändungsvorschriften (§ 850c BGB: Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) und die Regeln der Versicherungsgesellschaft.

Ist ein privater Darlehensvertrag rechtsgültig?

Auch ein Kreditvertrag, der zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird, ist nur dann gültig, wenn er nicht gegen die "guten Sitten" verstößt. Laut § 138 BGB ist ein solcher Vertrag nichtig, wenn ein Darlehensvertrag unter Ausbeutung einer Zwangslage oder in einem auffälligen Missverhältnis zur erbrachten Leistung steht.

Wann wird das Darlehen ausgezahlt?

Das kommt ganz darauf an, was genau im Vertrag steht. Grundsätzlich gilt: Ist der private Darlehensvertrag geschlossen, tritt er in Kraft, sodass das Geld in der Regel schnell fließen kann. Auch bei privaten Kreditverträgen sollte dies elektronisch per Überweisung erfolgen – damit wird die Auszahlung der Darlehenssumme auch nachgewiesen.

Wie kündige ich den Darlehensvertrag?

Wie bei den meisten Verträgen gilt auch beim Darlehensvertrag: Gekündigt wird schriftlich. Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfristen und Bedingungen des Darlehensvertrags. Diese können je nach Art des Darlehens unterschiedlich ausfallen. Bei Verträgen ohne Zinsbindung beträgt diese in der Regel drei Monate.

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Haben Sie eine Zinsbindung vereinbart, können Sie den Darlehensvertrag erst nach Ablauf der Zinsbindung kündigen. Je nach Länge der Zinsbindung beträgt die Frist zwischen einem und sechs Monaten. Kreditgeber können zudem je nach Vertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Mit der Kündigung des Darlehens sind Sie außerdem verpflichtet, den offen Betrag innerhalb von zwei Wochen zurückzuzahlen. Falls nicht, läuft der Vertrag laut § 489 BGB weiter und gilt als nicht gekündigt.

Was geschieht mit einem Darlehensvertrag bei Tod oder Scheidung?

Haben Sie mit Ihrem Ehepartner einen Darlehensvertrag abgeschlossen, etwa zum Kauf eines gemeinsamen Hauses, müssen Sie die Raten auch dann noch bedienen, wenn Sie sich scheiden lassen. Bei einer Immobilie kann es aber sein, dass nur ein Partner für die Schulden aufkommen muss, auch wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Bei Häusern und Wohnungen kommt es darauf an, wer Eigentümer ist, nach der Scheidung in dem Objekt wohnt und das Hauptinteresse an der Immobilie hat.

Beispiel: Ein Paar kauft ein Haus und lässt sich scheiden. Eigentümer ist der Mann, der nach der Trennung weiter im Haus wohnen bleibt. Somit muss der Mann allein für das Darlehen aufkommen und kann von seiner Ex-Frau auch keine Entschädigung verlangen. Umgekehrt hat die Frau Anspruch auf eine Entschädigung, sollte sich die Bank mit Forderungen an sie wenden.

Anders sieht es aus, wenn ein Kreditnehmer stirbt. Dann nämlich gehen seine Schulden auf die Erben über. Der Darlehensvertrag muss also im Zweifel von den Hinterbliebenen abbezahlt werden. Deshalb sollten sich Erben zuerst über die Finanzen des Verstorbenen informieren, bevor sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Die Frist dazu beträgt allerdings nur sechs Wochen und es kann schwierig sein, Auskünfte von der Bank zu bekommen.

Bei Immobiliendarlehen kann der Ehepartner allerdings trotzdem zur Kasse gebeten werden, sofern er mit dem Darlehensvertrag eine Haftungsübernahme unterschrieben hat. Um die eigenen Erben vor Schulden zu schützen, bieten Versicherungen die sogenannte Restschuldversicherung an. Verbraucherzentralen raten allerdings von dieser ab.

Darlehensvertrag: Muster zum Herunterladen

Für einen privaten Darlehensvertrag haben wir Ihnen ein Muster als Vorlage erstellt. Dieses müssen Sie aber noch für Ihren Einzelfall entsprechend anpassen und eventuell einzelne Formulierungen verändern.

Wichtig: Das Muster dient nur als Anregung. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bei weiteren rechtlichen Fragen sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

Das Muster können Sie hier herunterladen.

Fertigen Sie mindestens zwei Ausfertigungen an. Eine für den Darlehensgeber und eine für den Darlehensnehmer. Unterschreiben Sie keinen Blankovertrag, sondern erst, wenn der Vertrag vollständig ausgefüllt ist.

Sämtliche Artikel erarbeitet die t-online-Redaktion mit journalistischer Sorgfalt. Das Ressort Wirtschaft und Finanzen von t-online weist ausdrücklich darauf hin, dass unsere Texte keine Beratung ersetzen und insbesondere keine Rechtsberatung darstellen.

Verwendete Quellen
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 488
  • Bafin: Kredite und Verbraucherdarlehen
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