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Sozialleistungen
Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?

sg (CF)

Aktualisiert am 02.04.2015Lesedauer: 2 Min.
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Für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist das Jobcenter zuständigVergrößern des Bildes
Für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist das Jobcenter zuständig (Quelle: Rüsiger Wölk/imago-images-bilder)

Einen Anspruch auf Sozialleistungen können Menschen in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen haben. Neben dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) gibt es verschiedene Arten der Sozialhilfe wie beispielsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), die in bestimmten Lebenssituationen die Grundsicherung ermöglichen sollen.

Anspruch auf Sozialleistungen: Allgemeines

Sozialleistungen sollen Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen eine menschenwürdige Existenz und die Abdeckung der Grundbedürfnisse wie Wohnen und Nahrung ermöglichen. Es gibt verschiedene Arten von Sozialleistungen. Der Anspruch auf eine bestimmte Leistung richtet sich dabei zum Beispiel nach der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit, dem Alter, möglichen Krankheiten oder Behinderungen sowie besonderen Lebenslagen.

Nicht nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind anspruchsberechtigt, sondern auch Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird an hilfebedürftige, aber grundsätzlich erwerbsfähige Personen sowie deren im selben Haushalt lebende Kinder gezahlt. Als erwerbsfähig gilt, wer grundsätzlich mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Der Regelsatz für eine erwachsene, alleinstehende Person beträgt seit 1. Januar 2013 382 Euro. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Bezugswillige beim zuständigen Jobcenter stellen, das zunächst die Ansprüche prüft. Dabei kommt es unter anderem darauf an, ob Vermögen vorhanden ist oder der Antragsteller in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft lebt.

Anspruch auf Sozialhilfe

Es gibt darüber hinaus verschiedene Arten von Sozialhilfe, auf die Menschen in bestimmten Lebenssituationen Anspruch haben können, wenn sie über kein ausreichendes Einkommen verfügen und kein Vermögen besitzen. Dazu gehören zum Beispiel die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege sowie zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Auch, wer zum Beispiel die Beerdigung eines Verwandten bezahlen muss, aber kein Geld dafür hat, kann entsprechende Sozialleistungen erhalten. Sozialhilfe ist in Form von Geldleistungen, aber auch von Sachleistungen möglich. (So stellen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe)

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Anträge auf solche Leistungen müssen beim zuständigen Sozialamt gestellt werden, das die Ansprüche dann prüft. Wer in Anträgen auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder sonstige Sozialleistungen wissentlich falsche Angaben macht, um einen Anspruch vorzutäuschen, begeht Sozialleistungsbetrug. (Befreiung von der Abgeltungssteuer: Wer ist betroffen?)

Leistungen für Asylbewerber

Im Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch die Leistungen für Asylbewerber sich annähernd dem Niveau von Hartz IV anpassen müssen, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Bisher lagen die Bezüge für Asylbewerber deutlich darunter, nämlich bei 224 Euro. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten bei den Bezügen Übergangsregelungen (Stand: Januar 2013). (Wann haben Ausländer ein Anrecht auf Sozialhilfe?)

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