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Inkassobüro treibt Schulden für den Gläubiger ein


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Inkassobüro treibt Schulden für den Gläubiger ein

fh (CF)

Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Das Inkassobüro treibt offene Forderungen beim Schuldner einVergrößern des Bildes
Das Inkassobüro treibt offene Forderungen beim Schuldner ein (Quelle: INSADCO/imago-images-bilder)

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, das für Gläubiger tätig wird und für die Eintreibung der offenen Forderungen beim Schuldner zuständig ist. Doch wie arbeitet ein Inkassobüro eigentlich genau, und auf welchem Wege kann man es beauftragen?

Inkassobüro: Zwei Varianten

Das Inkassobüro treibt Schulden auf zwei Wegen beim Gläubiger ein. Entweder es wird direkt beauftragt, die komplette Schuldensumme beim Schuldner einzutreiben, oder es kauft die offenen Forderungen auf, um als Eigentümer die Schulden dann auf eigene Verantwortung zu erlangen. Wenn der Gläubiger die Schulden ans Inkassobüro verkauft, erhält dieses eine Abtretungserklärung, die es dazu berechtigt, den Schuldner zu kontaktieren und sich eigenständig um die Rückzahlung der Forderungen zu kümmern. Der Vorgang des Geldeintreibens wird nun auf eigene Rechnung durchgeführt.

Bei dieser Variante übernimmt das Inkassounternehmen das volle Risiko und zahlt dafür aber nur einen geringen Betrag an den Gläubiger aus. Für den Gläubiger hat dies den Vorteil, dass er sich um nichts mehr kümmern muss und zumindest einen Teilbetrag seiner Forderungen zurückerhält. Kann der Schuldner gar nichts zahlen, bleibt das Inkassounternehmen auf den Kosten sitzen, gelingt die Rückzahlung, darf es aber den gesamten Betrag behalten. Wenn der Gläubiger das Inkassobüro nur beauftragt, verbleibt er Eigentümer der Forderung und muss dafür Gebühren zahlen. (Forderungen von Inkassobüros: Was Sie tun sollten)

Ohne behördliche Genehmigung darf ein Inkassobüro nicht tätig werden

Das Inkassounternehmen arbeitet gewerblich und benötigt eine Erlaubnis vom zuständigen Amtsgericht. Geht das Büro mit unlauteren Mitteln gegen den Schuldner vor, kann das Amtsgericht die Erlaubnis auch wieder entziehen. Ist beim Schuldner Geld vorhanden, muss dieser auch die Inkassokosten tragen, wenn die Zahlung weiterhin verweigert wird. Hat er allerdings dem Gläubiger schon vorab mitgeteilt, dass er kein Geld zur Zahlung der Forderungen aufbringen kann oder ist die Forderung gar unberechtigt, muss er gar nichts bezahlen. Insgesamt ist der Gläubiger auch verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. (Eidesstattliche Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit)

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