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Jeder sechste Sparer verzichtet auf Freistellungsauftrag


Geldanlage
Jeder sechste Sparer verzichtet auf Freistellungsauftrag

Von dpa-tmn, t-online
Aktualisiert am 20.06.2012Lesedauer: 1 Min.
Wer spart, muss seine Einkünfte versteuern, außer er stellt einen FreistellungsauftragVergrößern des BildesWer spart, muss seine Einkünfte versteuern, außer er stellt einen Freistellungsauftrag (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Jeder Sparer hat das Recht, sich von einem Teil seiner Steuern auf Kapitaleinkünfte befreien zu lassen. Doch eine Studie der Bank of Scotland bringt ans Licht, dass ein Teil der Sparer darauf verzichtet.

Vor allem junge Sparer verzichten

Jeder sechste Sparer in Deutschland stellt keinen Freistellungsauftrag. Rund 16 Prozent der Anleger lassen sich nicht im gesetzlich möglichen Rahmen von den Steuern auf ihre Kapitaleinkünfte befreien, ergab eine Studie der Bank of Scotland. Am geringsten sei die Motivation bei jungen Sparern zwischen 18 und 29 Jahren. Von ihnen reichen 34 Prozent bei ihrer Bank keinen entsprechenden Antrag ein.

Hessen stellen am häufigsten

Regional verzichteten die Berliner (26 Prozent) und Brandenburger (25 Prozent) besonders häufig auf einen Freistellungsauftrag, teilte die Bank mit. Die Hessen hingegen seien besonders motiviert; dort stellten nur sieben Prozent keinen Antrag auf Abgabenbefreiung.

Steuerfreibetrag zwischen 801 und 1602 Euro

Für Ledige gilt dabei der Sparerfreibetrag von 801 Euro, für Verheiratete sind jährlich 1602 Euro steuerfrei. Die Freistellungssumme kann auch zwischen verschiedenen Instituten aufgeteilt werden. Neben dem Freistellungsauftrag können zu viel geleistete Abgaben auch über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Für die Untersuchung befragte das Meinungsforschungsunternehmen Forsa im Auftrag der Bank of Scotland 1685 Sparer im Alter zwischen 18 und 69 Jahren. Die Befragung erfolgte im November und Dezember 2011.

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